Akteneinsicht nehmen
Für die Planung und Beratung ist es oft entscheidend, ob beziehungsweise in welchem Umfang Genehmigungen für bestehende Gebäude vorliegen. Im Aktenarchiv der Landeshauptstadt Wiesbaden können Sie als Eigentümer oder bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Einsicht in die vorhandenen Baugenehmigungen nehmen.
Informationen zu möglichen Baulasten (Öffnet in einem neuen Tab) erhalten Sie über die Baulastenauskunft online.
Bebauungspläne
Bebauungspläne steuern vielerorts entscheidend die Bebaubarkeit von Grundstücken. Ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt und was dieser regelt, können Sie auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes der Stadt Wiesbaden einsehen. Auf der Seite finden Sie beispielsweise auch Informationen zu Bebauungsplänen im Verfahren, Veränderungssperren oder Satzungen der Stadt Wiesbaden.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben
Viele Bauvorhaben, gerade im Zusammenhang mit Einfamilienhäusern, Gartengestaltungen oder auch Garagen und Stellplätze sind vom Gesetzgeber von der Genehmigungspflicht freigestellt worden (Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben nach § 63 Hessische Bauordnung (HBO)).
Die Anlage zum § 63 HBO gibt einen Überblick über diese Vorhaben und erläutert im Abschnitt V Freistellungsvorbehalte auch, ob gegebenenfalls Auflagen zu beachten sind.
Eine Übersicht über die Verfahrensarten finden Sie unter:
Bauberatung
Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung eine Bauberatung in unserer Servicestelle Bauen – unser Team steht gerne für eine Beratung zu bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Aspekten zur Verfügung. Sie erfahren zum Beispiel,
- ob und welche Genehmigungsverfahren beziehungsweise Mitteilungen zur Realisierung eines Vorhabens
erforderlich sind, - welche formellen Bedingungen bei der Antragstellung einzuhalten sind,
- welche Bauvorlagen einem Bauantrag beizulegen sind,
- welche Fachstellen im Genehmigungsverfahren beteiligt werden,
- welche baunebenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen die Bauherrschaft außerhalb des bauaufsichtlichen Verfahrens in eigener Verantwortlichkeit einholen muss.
Vereinbaren Sie daher am besten direkt einen Termin mit uns. Wir beraten Sie auf Wunsch telefonisch, per Skype, E-Mail oder auch direkt im persönlichen Gespräch.
Infos zur Antragsannahme, Checklisten für einzureichende Unterlagen etc.
Wie Sie Ihren Antrag bei uns einreichen können finden Sie weiter unten auf der Seite unter "Antrag einreichen".
Antrag einreichen
Sie können Ihren Antrag oder Ihre Mitteilung im baurechtlichen Verfahren nur formgebunden einreichen. Alle erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) zur Beurteilung des Antrages müssen diesem beigefügt sein. Die Formulare und Vordrucke für die einzelnen Anträge sind verbindlich zu verwenden. Bitte beachten Sie bei der Aufstellung der Bauvorlagen die Hinweise und Empfehlungen aus dem Bauvorlagenerlass.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Anträge und Mitteilungen bei der Bauaufsicht Wiesbaden einzureichen:
Persönlich
Sie geben Ihren Antrag oder Ihre Mitteilung bei der der Bauaufsicht Wiesbaden persönlich ab. Die Servicestelle Bauen befindet sich im Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden. Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Übergabe online einen Termin.
Per Post
Sie möchten Ihren Antrag oder Ihre Mitteilung mit der Post schicken. Postadresse der Bauaufsicht:
Landeshauptstadt Wiesbaden
- der Magistrat -
Bauaufsicht | Beratung und Antragsannahme
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Architektenverzeichnis
Die Architektenkammer Hessen (AKH) bietet auf ihrer Internetseite eine Suchmaschine für Architekten und Planer, die auch für Ihr Vorhaben in Frage kommen.
Beratungsangebot der Bauaufsicht
Für weitere Informationen, Auskünfte und Fragen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauberatung der Bauaufsicht gerne telefonisch, per E-Mail, per Videokonferenz sowie persönlich zur Verfügung.