Bestehende Bebauung - Bestandsschutz

Bei Baugrundstücken mit bestehender Bebauung hat der Bestandschutz der vorhandenen baulichen Anlagen im öffentlichen Baurecht eine zentrale Bedeutung. Im Prinzip besteht für alle Gebäude Bestandsschutz, welche mit einer gültigen Baugenehmigung errichtet worden und somit als "rechtmäßig" einzuordnen sind.

Baugrundstücke mit bestehender Bebauung werden häufig vom vorhandenen Bestandsschutz dieser baulichen Anlagen geprägt. Diesem Bestandsschutz kommt im öffentlichen Baurecht eine zentrale Bedeutung zu. Überwiegend bilden dabei bestandskräftige Baugenehmigungen, durch die der Umfang des Bestandsschutzes der Gebäude und insbesondere der Nutzungen festgestellt wird, die jeweilige Grundlage für einen bestehenden Bestandsschutz. Entfällt jedoch der Bestandsschutz sind grundsätzlich die aktuell gültigen Rechtsverordnungen anzuwenden.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden führt ein Bauaktenarchiv, in dem Akteneinsicht zu den einzelnen Liegenschaften genommen werden kann.

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Um zu klären, ob für eine vorhandene Bebauung auf einem Baugrundstück Bestandsschutz besteht und welche Möglichkeiten Sie haben, diese zu nutzen und gegebenenfalls zu verändern empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch im Rahmen unserer Bauberatung.

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