Die wichtigsten Formalitäten und Voraussetzungen für ein Bauvorhaben sowie Wissenswertes rund um das Thema Bauantrag im Überblick.
Vorhandene Baugenehmigung und Baulasten
Vor Antragstellung ist es sinnvoll, sich für das zu bebauende Grundstück über bereits vorhandene Baugenehmigungen und Baulasten zu informieren.
Im Bauaktenarchiv der Bauaufsicht Wiesbaden erhalten Sie Akteneinsicht in abgeschlossene frühere Baugenehmigungsvorgänge.
Vorberatung
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragstellung eine Vorberatung bei der Bauaufsicht in Anspruch zu nehmen. Dort erhalten Sie allgemeine planungsrechtliche Auskünfte und umfassende Angaben unter anderem darüber,
- ob und welche Genehmigungsverfahren beziehungsweise Mitteilungen zur Realisierung eines Vorhabens erforderlich sind,
- welche formellen Bedingungen bei der Antragstellung einzuhalten sind,
- welche Bauvorlagen einem Bauantrag beizulegen sind,
- welche Fachstellen im Genehmigungsverfahren beteiligt werden,
- welche baunebenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen die Bauherrschaft außerhalb des bauaufsichtlichen Verfahrens in eigener Verantwortlichkeit einholen muss.
Vereinbaren Sie daher am besten direkt einen Termin mit uns. Wir beraten Sie auf Wunsch telefonisch, per Videokonferenz, E-Mail oder auch direkt im persönlichen Gespräch.
Damit wir Sie zügig und effektiv beraten können, bringen Sie am besten die folgenden Unterlagen mit – besonders dann, wenn Sie über allgemeine Fragen hinaus bereits besondere Fragen haben.
- Frühere Baugenehmigungen der vorhandenen Bebauung auf der Liegenschaft.
- Diese erhalten Sie beispielsweise im Aktenarchiv der Bauaufsicht.
- Gebäudeschnitt (Zeichnung) zur Bestimmung der Gebäudeklasse. Informationen zu den Gebäudeklassen finden Sie im § 2 Abs. 3 und 8 HBO
- Angaben zum Baugrundstück
- Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstück/e
Diese Angaben finden Sie zum Beispiel in Grundbuchauszügen und Liegenschaftsplänen.
- Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstück/e
- Angaben zu Baulasten
- Auskünfte über eventuelle Baulasten für Ihr Baugrundstück können Sie direkt über die Baulastenauskunft online erfragen
- Liegenschaftsplan
- Wenn Sie aus einem früheren Baugenehmigungsverfahren noch einen Lageplan besitzen, der inhaltlich aktuell ist, bringen Sie diesen bitte mit.
Einen aktuellen Liegenschaftsplan erhalten Sie beim Termin in der Beratungsstelle oder digital per E-Mail zugeschickt.
- Wenn Sie aus einem früheren Baugenehmigungsverfahren noch einen Lageplan besitzen, der inhaltlich aktuell ist, bringen Sie diesen bitte mit.
weitere Unterlagen (Bauvorlagen)
Bitte bringen Sie, soweit vorhanden, für die Vorberatung alle Unterlagen (gegebenenfalls im Entwurf) zum geplanten Vorhaben mit. So erleichtern Sie es uns, Ihre Fragen zu beantworten.
Hierzu zählen beispielsweise
- Grundrisse, Ansichten,
- Stellplatznachweis,
- Abstandsflächennachweis,
- Freiflächenplan,
- Berechnungen zu Brutto-Rauminhalt- und Brutto-Grundflächen.
Die Bauberatung der Bauaufsicht Wiesbaden kann die Aufgaben eines fachkundigen Entwurfsverfassers nicht für Sie übernehmen. Daher empfehlen wir Ihnen, bereits für die vorbereitenden Gespräche bei der Bauaufsicht sowie für die Planung und Antragstellung Ihres Bauvorhabens eine entsprechende Fachfrau oder einen Fachmann hinzuzuziehen.
Hinweis
Die Bauberatung der Bauaufsicht Wiesbaden kann die Aufgaben eines fachkundigen Entwurfsverfassers nicht für Sie übernehmen. Daher empfehlen wir Ihnen, bereits für die vorbereitenden Gespräche bei der Bauaufsicht sowie für die Planung und Antragstellung Ihres Bauvorhabens eine entsprechende Fachfrau oder einen Fachmann hinzuzuziehen.
Unterlagen zum Beratungstermin
Damit wir Sie umfassend und vollständig beraten können, bringen Sie bitte die folgenden aufgelisteten Unterlagen mit:
- Angaben zum Baugrundstück: Straße + Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstück/e, diese Angaben finden Sie zum Beispiel in Grundbuchauszügen und Liegenschaftsplänen;
- frühere Baugenehmigungen der vorhandenen Bebauung auf der Liegenschaft;
- einen Schnitt zur Bestimmung der Gebäudeklasse (Rechtsgrundlage zu den Gebäudeklassen: § 2 Abs. 4 und 9 HBO);
- Angaben zu Baulasten – Auskünfte über eventuelle Baulasten für Ihr Baugrundstück können Sie im Vorfeld im Archiv der Bauaufsicht erfragen;
- sofern Sie aus einem früheren Baugenehmigungsverfahren noch einen Lageplan (Liegenschaftsplan) besitzen, der inhaltlich aktuell ist, bringen Sie diesen bitte mit;
- bitte bringen Sie, für die Vorberatung alle Unterlagen (gegebenenfalls im Entwurf) zum geplanten Vorhaben mit, die der Bauaufsicht eine Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen ermöglichen, hierzu zählen insbesondere
- Grundrisse, Ansichten,
- Stellplatznachweis,
- Abstandsflächennachweis,
- Freiflächenplan,
- Berechnungen zu Brutto-Rauminhalt- und Brutto-Grundflächen.
Hinweis
Die Hessische Bauordnung schreibt für die Entwurfsplanung die Mitwirkung von Bauvorlage- und Nachweisberechtigten vor. Die Vorberatung der Bauaufsicht kann die Aufgaben einer fachkundigen Entwurfsverfasserin bzw. eines Fachkundigen Entwurfsverfassers nicht für Sie übernehmen. Daher empfehlen wir Ihnen, bereits für die vorbereitenden Gespräche bei der Bauaufsicht sowie für die Planung und Antragstellung Ihres Bauvorhabens eine entsprechende Fachfrau oder einen Fachmann zu beauftragen, da ohne Planungsgrundlage nur allgemeine Fragen zum Baugrundstück beantwortet werden können.
Baugenehmigungsverfahren
Je nach Vorhaben und Planungsrecht entscheidet sich, nach welchen Verfahren dieses genehmigt werden kann oder muss, oder ob es sich gegebenenfalls um eine genehmigungsfreies Vorhaben handelt. Auch der Ablauf der Verfahren kann im Einzelfall variieren.
Die Bauaufsicht Wiesbaden bietet Ihnen einen Überblick über die Verfahrensarten und Abläufe in Hinblick auf Bauvorhaben.
Grundlagen und Voraussetzungen für ein Bauvorhaben
Hier haben wir Ihnen zur Orientierung einen Überblick über die Grundlagen und Voraussetzungen für ein Bauvorhaben mit Hinweisen zu weiterführenden Informationen zusammengestellt.
Rechtsgrundlagen
Grundlage für jede Planung eines Bauvorhabens ist die Anwendung der gültigen Rechtsvorschriften des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts bezogen auf das jeweilige Baugrundstück, sowie die örtlichen Bauvorschriften der Landeshauptstadt Wiesbaden. Vor beim Bauen im Bestand müssen die jeweiligen Grundlagen sorgfältig ermittelt werden, um den Bestandschutzes rechtssicher ableiten und die relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften rechtmäßig anwenden zu können.
Grundstück
Grundvoraussetzung für die Planung einer baulichen Anlage ist ein vorhandenes Baugrundstück.
Zulässigkeit von Vorhaben
Das Bauplanungsrecht regelt die Frage, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Dabei wird unterschieden zwischen Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, im Innen- oder im Außenbereich ausgeführt werden sollen.
Bauvorhaben im Bestand
Viele Bauaufgaben spielen im bebauten Bestandskontext. Besonders wichtig sind hier eine sorgsame Grundlagenermittlung und eine verantwortungsvolle Bewertung der vorgefundenen Situation durch die am Bau Beteiligten. Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gern.
Der Bestandschutz von Gebäuden hat im öffentlichen Baurecht eine zentrale Bedeutung. So besteht grundsätzlich für alle Gebäude ein Bestandsschutz, für die beim Bau eine gültige Baugenehmigung vorlag und die entsprechend dieser Genehmigung ausgeführt wurden.
Tipps zur Antragstellung
Schon bevor Sie mit der Planung für Ihr Vorhaben beginnen und einen Antrag bei der Bauaufsicht stellen, können Sie zahlreiche Informationen vorab einholen. Diese helfen Ihnen dabei Ihr Vorhaben möglichst schnell umzusetzen.
Beratungsangebot der Bauaufsicht
Für weitere Informationen, Auskünfte und Fragen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauberatung der Bauaufsicht gerne telefonisch, per E-Mail, per Videokonferenz sowie persönlich zur Verfügung.