4. Januar 2023Digitaler Antrag auf AkteneinsichtSeit dem 1. Januar 2023 können Anträge zur Einsicht in die Bauakten im Archiv der Bauaufsicht vollständig online gestellt werden.Mehr
1. Januar 2023Abnahme Fliegender BautenDie Bauaufsicht hat zum Ende des Jahres 2022 die Barkasse für die Abnahme Fliegender Bauten auf. Seit 1. Januar 2023 erfolgt die Abnahme nur noch gegen Rechnung.Mehr
9. November 2022Vollständigkeitsprüfung von BauantragsunterlagenVollständige, aussagekräftige Bauantragsunterlagen sind ausschlaggebend für verlässliche und schnelle Baugenehmigungsverfahren. Die Bauaufsicht prüft daher zunächst die rein formale Vollständigkeit.Mehr
Vor der AntragstellungWissenswertesHier finden Sie hilfreiche Informationen zu den Formalitäten und Rechtsgrundlagen, notwendige Grundstücksinformationen sowie einen Überblick über die Verfahrensarten.Mehr
Vor der AntragstellungTipps zur AntragstellungSchon bevor Sie einen Antrag für Ihr (Bau)Vorhaben stellen, sollten Sie sich über das zu bebauende Grundstück, vorhandene Baugenehmigungen und eventuell eingetragene Baulasten informieren.Mehr
Verfahrensarten und AbläufeÜberblick VerfahrenNicht jeder Antrag, der bei der Bauaufsicht eingeht, ist ein Bauantrag. Und nicht für jede Baumaßnahme ist ein solcher erforderlich. Hier finden Sie eine Übersicht zu den gängigsten Vorhabensarten.Mehr
Weitere DienstleistungenAkteneinsichtBei berechtigtem Interesse ist die (kostenpflichtige) Einsicht in Bauakten abgeschlossener Vorhaben möglich. Für die Einsicht in die Akten laufender Verfahren gelten bestimmte Voraussetzungen.Mehr
Weitere DienstleistungenAbgeschlossenheitenZur Begründung von Sondereigentumseinheiten wie Wohnungen, Gewerbe, Stellplätze oder Gärten auf einem Grundstück benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der einzelnen Einheiten.Mehr
Weitere DienstleistungenTeilungsgenehmigungWenn ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück, für das eine gültige Baugenehmigung vorliegt, grundbuchrechtlich geteilt werden soll, wird eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung benötigt.Mehr
Denkmalschutz und DenkmalpflegeBeratung und ServiceGroße Teile des Stadtgebiets von Wiesbaden einschließlich der historischen Ortskerne der meisten Vororte stehen unter Denkmalschutz.Mehr
Denkmalschutz und DenkmalpflegeDenkmalrechtliche GenehmigungBauliche Maßnahmen an oder in Kulturdenkmälern und Maßnahmen, die das Erscheinungsbild und die Wirkung von Gebäuden in Gesamtanlagen betreffen, erfordern grundsätzlich denkmalrechtliche Genehmigungen.Mehr
Denkmalschutz und DenkmalpflegeSteuervergünstigungen und ZuschüsseFür Baudenkmäler können die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer Steuervergünstigungen geltend machen.Mehr
Über unsLeitungsteamWir verstehen uns als Ansprechpartnerin und Dienstleisterin für Ihre Anliegen. Damit Sie wissen, wer wir sind, stellt sich hier das Leitungsteam vor.Mehr
Über unsProfil und AufgabenDie Bauaufsicht ist ein wichtiger Teil der Stadtverwaltung und leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherheit und Gestaltung der Stadt Wiesbaden.Mehr
Über unsStrukturUm Ihre Anfragen serviceorientiert bearbeiten und die Verfahren effizient abwickeln zu können, ist die Bauaufsicht Wiesbaden organisatorisch in vier Abteilungen untergliedert.Mehr