Bei der Prüfung der Vollständigkeit werden insbesondere die Formulare, Handelsregisterauszüge, Vollmachten und Bauvorlageberechtigungen geprüft.
Ebenso wird auf die wesentlichen Bauvorlagen und deren Inhalte geachtet.
Fehlen Angaben auf dem Antragsformular oder werden veraltete Formulare genutzt, weisen wir die Anträge umgehend zurück. Anträge, die umfassend unvollständig sind, bei denen also wesentliche Inhalte und / oder Unterlagen fehlen, weisen wir ebenfalls als nicht bearbeitbar zurück und schicken diese direkt an die Bauherrschaft bzw. die Antragstellenden zurück.
Hinweis
Besonders wichtig sind beispielsweise auch die vollständigen und korrekten Angaben zur Bauherrschaft inklusive der gegebenenfalls erforderlichen Untervollmachten. Hier müssen bei juristischen Personen die entsprechenden Registerauszüge nachvollziehbar und aktuell beigefügt werden, gleiches gilt für Untervollmachten.
Bitte nutzen Sie immer die entsprechenden Vordrucke des aktuellen Bauvorlagenerlasses für die Bauzustandsanzeigen. Alle aktuellen Bauvorlagen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.