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Die Antragsannahme der Bauaufsicht
Der Fokus bei der Antragsannahme liegt auf der Vollständigkeit und Qualität und damit der Prüfbarkeit der Bauvorlagen. Unser Anspruch ist es, Ihnen in der Regel bereits nach 14 Tagen den Eingang Ihres vollständigen Bauantrages zu bestätigen bzw. die entsprechenden Nachforderungen zu übersenden.
Dadurch wird die Bearbeitungszeit der Anträge erheblich verkürzt und wir können Ihnen so Ihre Baugenehmigung schneller erteilen.
Vollständigkeitsprüfung
Bei der Prüfung der Vollständigkeit werden insbesondere die Formulare, Handelsregisterauszüge, Vollmachten und Bauvorlageberechtigungen geprüft.
Ebenso wird auf die wesentlichen Bauvorlagen und deren Inhalte geachtet.
Fehlen Angaben auf dem Antragsformular oder werden veraltete Formulare genutzt, weisen wir die Anträge umgehend zurück. Anträge, die umfassend unvollständig sind, bei denen also wesentliche Inhalte und / oder Unterlagen fehlen, weisen wir ebenfalls als nicht bearbeitbar zurück und schicken diese direkt an die Bauherrschaft bzw. die Antragstellenden zurück.
Hinweis
Besonders wichtig sind beispielsweise auch die vollständigen und korrekten Angaben zur Bauherrschaft inklusive der gegebenenfalls erforderlichen Untervollmachten. Hier müssen bei juristischen Personen die entsprechenden Registerauszüge nachvollziehbar und aktuell beigefügt werden, gleiches gilt für Untervollmachten.
Bitte nutzen Sie immer die entsprechenden Vordrucke des aktuellen Bauvorlagenerlasses für die Bauzustandsanzeigen. Alle aktuellen Bauvorlagen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Antragstitel
Besonderes Augenmerk legen wir auf den Antragstitel zu einem Bauvorhaben. Dieser muss hinreichend aussagekräftig sein und alle erforderlichen Angaben enthalten.
Ein hinreichend bestimmter Antragstitel beziehungsweise Antragstenor ist wichtig, um ein Bauvorhaben rechtssicher und zweifelsfrei definieren zu können. Außerdem dient er dazu, ein Bauvorhaben dauerhaft zu bewerten und auch bei geplanten baulichen Veränderungen zu einem späteren Zeitpunkt zuordnen zu können. Daher müssen im Antragstitel die Begrifflichkeiten aus der Baunutzungsverordnung und der HBO verwendet werden.
Errichtung von Gebäuden
Der Antragstitel darf beispielsweise nicht "Neubau Wohngebäude" lauten, sondern "Errichtung eines Wohngebäudes mit X (Anzahl) Wohneinheiten..." inklusive der Angabe, ob es sich beispielsweise um ein Einfamilienhaus, ein Doppelhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt sowie der Anzahl der Pkw-Stellplätze.
Beispiele:
- Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit X Wohneinheiten und X Pkw-Stellplätzen
- Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses und einer Tiefgarage mit X (Anzahl) Pkw-Stellplätzen
- Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einem Pkw-Stellplatz
- Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohngebäude zur Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit, Umbau des bestehenden Wohngebäudes sowie Errichtung eines Pkw-Stellplatzes
- Errichtung eines Anbaus zur Wohnraumerweiterung eines Einfamilienwohnhauses
- Errichtung einer Balkonanlage an ein bestehendes Mehrfamilienhaus
- Errichtung von 4 Mehrfamilienwohnhäusern mit je X (Anzahl) Wohneinheiten / mit insgesamt X (Anzahl) Wohneinheiten mit einer Tiefgarage für X Pkw-Stellplätze
Nutzungsänderungen
Bei einer Nutzungsänderung sind die Angaben "Nutzungsänderung" von "Nutzung alt" zu "Nutzung neu" sowie die Angabe, in welchem Geschoss die Nutzungsänderung erfolgen, erforderlich. Ebenfalls erforderlich ist die Angabe zu gegebenenfalls entfallenden oder neu hinzukommenden Pkw-Stellplätzen.
- Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnnutzung im 2. Obergeschoss und Entfall von X (Anzahl) Pkw-Stellplätzen
- Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit (von A in B) im EG in einem Wohn- und Geschäftshaus
Werbeanlagen
Handelt es sich um den Bauantrag für die Errichtung einer Werbeanlagen muss hier im Antragstitel die Formulierung "Anbringen einer Werbeanlage an ein Gebäude" oder "Errichtung einer freistehenden Werbeanlage" gewählt werden.
Ebenso ist eine Angabe erforderlich, ob es sich um "Eigenwerbung an der Stätte der Leistung" oder um "Fremdwerbung" handelt.
Abbruch
Ebenso klar muss bei einem Antrag auf Abbruch formuliert werden, ob es sich um den Abbruch eines ganzen Gebäudes unter Angabe der Art des Gebäudes (z.B. Einfamilienwohnhaus; Bürogebäude) handelt oder aber um einen Teilabbruch.
Beispiel:
- Abbruch eines Mehrfamilienhauses
- Abbruch einer Balkonanlage
- Abbruch einer Garage und eines Anbaus
Hinweis Stellplätze und Vorgärten
Vor dem Hintergrund der klimatischen Herausforderungen und dem Aspekt einer lebenswerten und durchgrünten Stadt legen wir sehr viel Wert auf die Gestaltung und Erhaltung der Vorgärten. Daher sind bauliche Anlagen wie Garagen und Pools ausdrücklich in Vorgärten nicht zulässig. Auch PKW-Stellplätze können wir regelmäßig nicht zulassen, unabhängig von Antriebsart und Ladeinfrastruktur.
Checklisten erforderliche Antragsunterlagen
Um Sie bei der Antragsstellung zu unterstützen, stellen wir Ihnen für die Verfahrensarten entsprechende Checklisten für die jeweils notwendigen Unterlagen zusammen. Bitte reichen Sie diese Unterlagen entsprechend dem Bauvorlagenerlass in der angegebenen Reihenfolge und in der entsprechend angegebenen Anzahl (jeweils nach Ausfertigungen sortiert) bei uns ein.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§65 HBO): Checkliste erforderliche UnterlagenPDF-Datei181,99 kB
- Werbeanlagen (§65 HBO): Checkliste erforderliche UnterlagenPDF-Datei179,47 kB
- Abbruch (§66 HBO): Checkliste erforderliche UnterlagenPDF-Datei167,81 kB
- Baugenehmigungsverfahren (§66 HBO; Sonderbauten): Checkliste erforderliche UnterlagenPDF-Datei195,07 kB
- Isolierte Befreiung, Abweichung, Ausnahme (§63 HBO): Checkliste erforderliche UnterlagenPDF-Datei166,74 kB
Die Checklisten dienen jeweils zur Orientierung. Am besten vereinbaren Sie vorab einen Termin mit unserer Bauberatung um die benötigten Ausfertigungen für Ihr Bauvorhaben direkt mit uns abzustimmen - siehe unter "Beratungsangebot für die Antragsunterlagen".