Online-Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis

Vor allem vor dem Erwerb einer Immobilie ist die Einsicht in das Baulastenverzeichnis sinnvoll. In diesem werden öffentliche-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück ruhen, geführt. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Wiesbaden erhalten Sie direkt über das Baulastenportal.


Digitale Auskunft zu Baulasten
Baulastenauskunft online (Öffnet in einem neuen Tab)

Das neue Baulastenportal der Stadt Wiesbaden ist online. Die Auskunft zu  Baulasten erhalten Sie nun wieder ausschließlich digital.

Bitte beachten Sie die weiter unten auf dieser Seite stehenden Informationen und Hinweise.


So funktioniert es – Hinweise und Informationen zum Antragsverfahren

Sie müssen sich lediglich einmal im neuen Portal registrieren.
Anschließend erhalten Sie per E-Mail mit einem Bestätigungslink, mit dem Sie Ihre Anmeldung noch einmal verifizieren müssen.

Für eine Auskunft sind Angaben zur antragstellenden Person sowie zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück) und eine Angabe zum Grund (berechtigtes Interesse) Ihrer Abfrage erforderlich. 

Die Baulastenauskunft bekommen Sie zeitnah per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.

Die Rechnung wird anschließend ebenfalls an die antragstellende Person in einer separaten E-Mail als PDF versandt.

Die Gebühr je Flurstück beträgt derzeit 30 Euro.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung stehenden Daten täglich aktualisiert werden – gegebenenfalls werden jedoch kurzfristig eingetragenen Baulasten oder Grundstücksveränderungen noch nicht angezeigt.

Baulasten

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die eine Eigentümerin oder einen Eigentümer (oder sonstige dinglich Berechtigte wie beispielsweise Erbbau- oder Nießbrauchberechtigte) eines Grundstücks gegenüber der Bauaufsicht zu Gunsten einer oder eines Dritten – in der Regel einer Nachbarin oder eines Nachbarn – eingeht. Mit der Eintragung einer Baulast übernimmt die Eigentümerin oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks dauerhaft die Verpflichtung, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.

Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen – also Baulasten –, die oftmals auf Grundstücken ruhen, betreffen häufig Abstandsflächen, Stellplätze oder auch Überfahrtsrechte auf weitere Grundstücke.

Erläuterungen und Hinweise

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