Überblick Baugenehmigungsverfahren

Nicht jeder Antrag, der bei der Bauaufsicht eingereicht wird, ist ein Bauantrag. Und auch nicht für jede Baumaßnahme ist ein Bauantrag erforderlich. Hier finden Sie eine Übersicht der gängigsten Vorhabensarten.

Die HBO bestimmt den Prüfumfang für ein Bauvorhaben.

Grundsätzlich regelt die Hessische Bauordnung (HBO) welche baulichen Anlagen, Baumaßnahmen, Grundstücksnutzungen, Einrichtungen und sonstiger Anlagen genehmigungsbedürftig sind. Sie unterscheidet dabei zwischen verfahrensfreien und verfahrenspflichtigen Vorhaben. Je nach Verfahren variiert der Prüfumfang der Bauaufsicht.

Mit der Neufassung der HBO 2002 und der Einführung vereinfachter Baugenehmigungsverfahren hat der Gesetzgeber die Verteilung der Verantwortung zwischen Bauaufsicht und Bauherrschaft deutlich verlagert. Der Umfang der staatlichen Präventivprüfung und Überwachung wurde eingeschränkt und größtenteils in die Verantwortung der privaten Bauherrschaft und der zu ihrer Unterstützung tätigen Entwurfsverfasserinnen und -verfasser, der Nachweisberechtigen sowie der Sachverständigen übertragen. 

Ein Bauantrag ist erforderlich bei Baumaßnahmen, die gemäß der HBO baugenehmigungspflichtig sind. Es gibt aber auch Bauvorhaben, die echt baugenehmigungsfrei, mitteilungspflichtig oder genehmigungsfreigestellt sind. So sind viele Bauvorhaben – gerade im Zusammenhang mit Einfamilienhäusern, Gartengestaltungen oder auch Garagen und Stellplätzen – bis zu einer gewissen Größe vom Gesetzgeber von der Genehmigungspflicht freigestellt worden. 

Sie sollten sich also nicht vom Begriff "baugenehmigungsfrei" oder "genehmigungsfreigestellt" in die Irre leiten lassen. Diese bedeuten nicht, dass Sie diese Bauvorhaben ausführen dürfen, ohne die Regeln und Vorschriften zu beachten. Wer genehmigungsfrei baut, ist als Bauherrin oder Bauherr vielmehr selbst dafür verantwortlich, dass alle für das Bauvorhaben geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, beispielsweise die gesetzlichen Abstandsflächen oder die anerkannten Regeln der Technik, eingehalten werden. Andernfalls hat die Bauaufsicht die Möglichkeit, hier bauaufsichtlich einzuschreiten.

Zudem können, obwohl kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist, andere Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich werden. So kann ein Bauvorhaben beispielsweise denkmalrechtliche oder naturschutzrechtliche Belange berühren und Genehmigungen von den zuständigen Behörden erforderlich machen. Dies kann auch zum Ergebnis haben, dass genehmigungsfreie Vorhaben unzulässig sind.

Die Antragsmöglichkeiten und somit auch der jeweilige Ablauf sind also sehr vielfältig. Wir bieten Ihnen einen Überblick über die Verfahren und die notwendigen einzureichenden Unterlagen.

Unser Beratungsangebot

Wir bieten Ihnen ein umfassendes und vielfältiges Beratungsangebot und beraten Sie auf Wunsch gerne per Videokonferenz, E-Mail oder auch direkt im persönlichen Gespräch. Die Beratungen zu Bauvorhaben und die Bearbeitung von Bauvorhaben finden nach regionaler Zuständigkeit statt.

Wiesbaden Nord

Mitte, Nordost, Rheingauviertel/Hollerborn, Sonnenberg, Südost und Westend.

Wiesbaden Ost

Auringen, Bierstadt, Breckenheim, Delkenheim, Erbenheim, Heßloch, Igstadt, Kastel, Kloppenheim, Kostheim, Medenbach, Naurod, Nordenstadt und Rambach.

Wiesbaden West

Amöneburg, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Klarenthal und Schierstein.
Karte regionale Zuordnung
Ihr Kontakt zur Bauberatung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • wiesbaden.de / Foto: nitpicker/Shutterstock