Dabei umfasst die HBO das Bauordnungsrecht mit seinen materiellen ordnungsrechtlichen Vorschriften sowie den Regelungen zur Verfahrensweise, während das BauGB die Grundlage des Bauplanungsrechts ist. Sowohl das Bauplanungs- als auch das Bauordnungsrecht sowie das sonstige öffentliche Recht - soweit es sich auf bauliche Anlagen bezieht – gehören zum öffentlichen Baurecht.
Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht schafft die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und Nutzung von Grundstücken und regelt, ob ein Bauvorhaben an einem bestimmten Ort grundsätzlich zulässig ist.
Die wesentlichen Vorschriften sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Das Baugesetzbuch BauGB bildet die Grundlagen des Planungsrechts und den Rahmen zum Erlass der Bebauungspläne durch die Gemeinde.
- Baugesetzbuch BauGB (Öffnet in einem neuen Tab)
- Baunutzungsverordnung BauNVO (Öffnet in einem neuen Tab)
- Rechtsverbindliche qualifizierte B-Pläne der Landeshauptstadt Wiesbaden (Öffnet in einem neuen Tab)
- Satzungen der Landeshauptstadt Wiesbaden (Öffnet in einem neuen Tab)
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Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht regelt dagegen in der Hessischen Bauordnung HBO materielles und formelles Recht, also wie ein Bauvorhaben beschaffen sein muss, welche bautechnischen Anforderungen (zum Beispiel hinsichtlich des Brandschutzes und der Standsicherheit) zu stellen sind sowie die Baugenehmigungsverfahren oder die Verfahrensfreiheit. Die HBO legt beispielsweise fest,
- wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss;
- welche materiellen Anforderungen zu stellen sind;
- wann die Nachbarschaft zu beteiligen ist;
- ob ein Genehmigungsverfahren notwendig ist oder nicht.
Sonstiges öffentliches Recht
Als sonstiges öffentliches Recht werden die Vorschriften bezeichnet, die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder bei der Bauausführung über die Vorschriften der HBO hinaus zu beachten sind (zum Beispiel Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht).