Einsicht in die Bauakten des Archivs

Im Archiv der Bauaufsicht werden Hochbauakten aufbewahrt. Bei berechtigtem Interesse sind die Einsicht in Bauakten und der Erhalt von (digitalen) Kopien möglich. Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig.

Aktenarchiv mit Aktenschrankvorrichtung mit Drehhebeln

Bei berechtigtem Interesse ist die Einsicht in die Bauakte abgeschlossener Vorgänge möglich. Die Bauakten beinhalten unter anderem Baugenehmigungen, Statiken, Grundrisspläne sowie weitere Baupläne, Zeichnungen sowie Schriftstücke, die mit dem Bauvorhaben im Zusammenhang stehen.

Aus Datenschutzgründen dürfen Bauakten nur von Eigentümern oder von ihnen bevollmächtigten Personen eingesehen werden. Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig. 

Hinweis

Unterlagen zu Gebäuden, die vor 1945 erbaut wurden, sind zum Großteil im Krieg zerstört worden, so dass hier nur bedingt Unterlagen vorhanden sind.
Historische Unterlagen, die eventuell als Ersatz für die gewünschten Informationen herangezogen werden können, liegen gegebenenfalls dem Stadtarchiv Wiesbaden vor. 

Digitales Archiv der Bauaufsicht

Digitaler Antrag auf Einsicht in die Bauakten

Seit Anfang 2023 kann der Antrag auf Akteneinsicht komplett online ausgefüllt werden, zudem können die notwendigen Unterlagen zur Legitimation ebenfalls direkt im digitalen Antragsverfahren hochgeladen werden.

Digitaler Antrag auf Akteneinsicht (Öffnet in einem neuen Tab)

Hinweise und Informationen

Nachweis berechtigtes Interesse

Aus Datenschutzgründen dürfen Bauakten in der Regel nur von Eigentümerinnen und Eigentümern oder von ihnen bevollmächtigten Personen eingesehen werden. Dies ist in geeigneter Form nachzuweisen. Ein bloßes Kaufinteresse genügt im Regelfall nicht, hier benötigen Interessenten eine entsprechende Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Folgende Dokumente sind dem Antrag auf Akteneinsicht beizufügen:

  • Personalausweis oder Reisepass der Eigentümerin oder des Eigentümers oder der oder des Bevollmächtigten
  • Eigentümernachweis: Grundbuchauszug (nicht älter als ein halbes Jahr) oder Grundsteuerbescheid, alternativ notarieller Kaufvertrag (wenn das Objekt erst kürzlich erworben wurde)
  • gegebenenfalls Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers mit namentlicher Benennung des Bevollmächtigten
  • bei Unternehmen und Gesellschaften Handelsregisterauszug

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen ohne entsprechenden Nachweis sowie Ausweisung keine Akteneinsicht gewähren können.

Vollmacht Akteneinsicht

Was passiert nachdem Sie den Antrag auf Akteneinsicht gestellt haben?

Zunächst wird Ihr Antrag geprüft und erfasst. Danach werden die Akten - sollten sie noch nicht digital vorliegen oder digitalisiert worden sein - zur Digitalisierung gegeben. Sobald die Dokumente digitalisiert sind, werden Ihnen diese elektronisch zur Verfügung gestellt. Dazu erhalten Sie eine E-Mail- mit einem Link für die Plattform "NextCloud". Der Zugriff auf die digitale Bauakte erfolgt dann direkt über "NextCloud" - ein Programm muss hierzu nicht installiert werden, die Datenübertragung ist sicher.
Anschließend haben Sie 30 Tage lang Zugriff auf die entsprechenden Dateien und können diese digital vervielfältigen, ausdrucken und weitergeben.

In Ausnahmefällen ist die Akteneinsicht auch weiterhin in den Räumlichkeiten des Archivs der Bauaufsicht möglich. Jedoch erfolgt auch diese Akteneinsicht ausschließlich digital. 

Kosten der Akteneinsicht

Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig.

Wir berechnen für die Akteneinsicht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro für die Einsichtnahme. Für separate Statik- und Denkmalschutzakten in Zusammenhang mit der Akteneinsicht wird ein Zuschlag in Höhe von jeweils 25 Euro erhoben. Das Übersenden der digitalen Akte kostet je nach Umfang zwischen 20 und 200 Euro. In Einzelfällen kann dieser Betrag auch überschritten werden.

Sie erhalten - ebenfalls über "NextCloud" - eine separate Gebührenrechnung. Diese müssen Sie entsprechend abrufen bzw. herunterladen.

Für die Einsicht in Akten zu Ihrem laufenden Verfahren kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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