Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Denkmäler leisten ihren Beitrag zum Klimaschutz und sind wesentliche Bausteine einer nachhaltigen Stadtentwicklung. In diesem Zusammenhang ist es natürlich sinnvoll, zu klären, wie unser baukulturelles Erbe für den Klimawandel und die Energiewende fit gemacht werden kann.

Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden – geht das überhaupt?

Ja, zumindest in den meisten Fällen. Grundsätzlich muss jedoch zunächst eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingeholt werden, bevor Solaranlagen (Photovoltaik oder solarthermische Anlagen) oder sogenannte Balkonsolaranlagen auf oder an Gebäuden innerhalb von als Kulturdenkmälern, geschützten Gesamtanlagen sowie auf oder an Einzelkulturdenkmälern installiert werden können.

Hier erfahren Sie, ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht

Untere Denkmalschutzbehörde
Telefon 0611 31-6495
E-Mail: denkmalschutzwiesbadende

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Telefon: 0611 6906-0

oder unter folgendem Link:

Die Voraussetzungen für genehmigungsfähige Solaranlagen

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hat eine Handreichung für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Hessen [Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden | denkmal.hessen.de] herausgegeben. Die Broschüre (nur digital verfügbar) dient allen an dem Thema Beteiligten, also den Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern, planenden Büros und ausführenden Betrieben, aber auch den Denkmalschutzbehörden als Arbeitshilfe, um denkmalverträgliche Lösungen für Solaranlagen auf bzw. an denkmalgeschützten Gebäuden zu entwickeln.

Die Handreichung soll Sie als Denkmaleigentümerin oder -eigentümer dabei unterstützen, die Genehmigungsfähigkeit herzustellen, soweit die Belange des Denkmalschutzes es zulassen. Wir empfehlen daher, bereits bei ersten Vorüberlegungen zu einer geplanten Installation von Solaranlagen den Kontakt mit der uns aufzunehmen und sich beraten zu lassen. Die Beratung ist kostenlos.

Haben Sie noch Fragen?

Für eine ausführliche Beratung nutzen Sie am besten unsere Terminvereinbarung. Termine für eine Beratung per Videokonferenz, Telefon oder persönlich vor Ort im Gebäude der Bauaufsicht im Gustav-Stresemann-Ring 15  können für jeden Werktag der Woche individuell vereinbart werden. 

Bitte nennen Sie uns dabei Ihren Namen, Ihr Anliegen, die bevorzugte Beratungsform – online, telefonisch, persönlich – und Ihre Kontaktdaten (Telefon/E-Mail). Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen konkreten Termin zu vereinbaren.

Ihre Anfrage / Ihr Anliegen an die Bauaufsicht

Sie können Ihre Terminanfrage auch per E-Mail an uns richten:
termin.bauaufsichtwiesbadende

Konkrete Fragen können Sie auch direkt per E-Mail stellen an:
bauberatungwiesbadende

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Denkmalschutz und Denkmalpflege

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  • wiesbaden.de | Foto: Sebastian Stenzel/TeamBrennweite