Neues BAB 10/2024
Liebe Kundinnen und Kunden,
bitte nutzen Sie für Ihre Anträge auf Befreiung / Abweichung / Ausnahme unbedingt die aktuelle Bauvorlage BAB 10/2024 aus dem Bauvorlagenerlass, da wir Ihre Anträge sonst leider nicht entgegennehmen bzw. bearbeiten können.
Vielen Dank!
Ihre Bauaufsicht