Fliegende Bauten - Antrag und Abnahme

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Gerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.

Fliegende Bauten dürfen regelmäßig – unbeschadet anderer Vorschriften – nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsicht des Aufstellungsorts unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist und die Fliegenden Bauten von dieser abgenommen sind (Gebrauchsabnahme).

Die Vorlage des Prüfbuches sowie die Gebrauchsabnahme sind kostenpflichtig. 

Folgende Fliegende Bauten bedürfen keiner Gebrauchsabnahme:

  • Fliegende Bauten bis zu fünf Meter Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden,
  • erdgeschossige Zelte bis zu einer Grundfläche von 75 Quadratmetern,
  • Kinderfahrgeschäfte mit einer Geschwindigkeit von weniger als ein Meter pro Sekunde und weniger als fünf Meter Höhe,
  • Bühnen, wenn ihre Grundfläche weniger als 100 Quadratmeter, ihre Fußbodenhöhe weniger als 1,50 Meter und ihre Höhe einschließlich der Überdachungen und sonstigen Aufbauten weniger als fünf Meter beträgt,
  • aufblasbare Spielgeräte mit einer Höhe des betretbaren Bereichs von bis zu fünf Metern,
  • Toilettenwagen.

(Diese Aufzählung ist nicht abschließend - diese finden Sie im nachstehenden Merkblatt

Anzeige Aufstellung Fliegender Bau

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Hinweis zur Abnahme Fliegender Bauten

Seit 1. Januar 2023 werden sämtliche Leistungen ausschließlich in Rechnung gestellt. Dementsprechend werden wir bei Abnahmen Fliegender Bauten auch keine Quittungen mehr gegen Bargeld ausstellen. Die Abnahme erfolgt ausschließlich gegen Rechnung, die durch Überweisungen beglichen werden muss. 

Haben Sie noch Fragen?

Für eine ausführliche Beratung nutzen Sie am besten unsere Terminvereinbarung. Termine für eine Beratung per Videokonferenz, Telefon oder persönlich vor Ort im Gebäude der Bauaufsicht im Gustav-Stresemann-Ring 15  können für jeden Werktag der Woche individuell vereinbart werden. 

Bitte nennen Sie uns dabei Ihren Namen, Ihr Anliegen, die bevorzugte Beratungsform – online, telefonisch, persönlich – und Ihre Kontaktdaten (Telefon/E-Mail). Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen konkreten Termin zu vereinbaren.

Ihre Anfrage / Ihr Anliegen an die Bauaufsicht

Sie können Ihre Terminanfrage auch per E-Mail an uns richten:
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Fliegende Bauten

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