Profil und Aufgaben der Bauaufsicht

Wir beraten Sie zu Ihren individuellen Bauvorhaben, unterstützen Sie, wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, und beraten und informieren Sie zu geltenden Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien.

Wofür wir stehen

Als Bauaufsicht sind wir ein wichtiger Teil der Stadtverwaltung und leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherheit und Gestaltung der Stadt Wiesbaden. Wir sind kompetente und verlässliche Partnerinnen und Partner für das Baugeschehen, vermitteln auf Augenhöhe zwischen unterschiedlichen Interessen und verstehen uns als verantwortungsbewusste Entscheiderinnen und Entscheider.

Unsere Maxime ist die nachhaltige, sichere und ordnungsgemäße Stadt- und Standortentwicklung – auch im Hinblick auf unser baukulturelles Erbe. Wir wenden dabei das öffentliche Recht im Rahmen unseres Ermessensspielraums sowohl zielgerichtet als auch pragmatisch an. Im Mittelpunkt stehen neben den rechtlichen Anforderungen auch die Bedürfnisse und Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden.

Als moderne, zukunfts- und serviceorientierte Dienstleisterin bieten wir ein umfassendes und qualifiziertes Spektrum an Leistungen sowohl im persönlichen Kontakt als auch durch unseren digitalen Service. Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden dabei zügig und rechtssicher und betreuen sie partnerschaftlich, lösungsorientiert und verantwortungsbewusst.

Profil

Die Bauaufsicht ist Aufgabe des Staates und wird grundsätzlich von den Unteren Bauaufsichtsbehörden der Kommunen und Landkreise wahrgenommen. Die Unteren Bauaufsichtsbehörden wirken daraufhin, dass die geltenden Vorschriften bei Bauvorhaben Errichtung, Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen eingehalten werden. Von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit und Umwelt ausgehen.

Die Bauaufsicht Wiesbaden ist als Untere Bauaufsichtsbehörde ein Amt des Magistrats der Landeshauptstadt Wiesbaden und somit Teil der Stadtverwaltung. Sie ist Ansprechpartnerin für Ihre Bauvorhaben in Wiesbaden und unterstützt Sie bei der Realisierung durch umfangreiche Beratungen zu allen Belangen rund ums Bauen.

Aufgaben und Tätigkeiten der Bauaufsicht

Die Bauaufsicht:

  • erteilt Baugenehmigungen (Abbruch, Neubau, Umbau und Nutzungsänderungen),
  • erteilt Bauvorbescheide,
  • erteilt Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen,
  • berät zum öffentlichen Baurecht,
  • überwacht Bauvorhaben auf Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
  • gewährt Akteneinsichten,
  • erteilt Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis,
  • erteilt Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
  • führt Gebrauchsabnahmen von Fliegenden Bauten durch,

und viele weitere mehr.

Die Bauaufsicht entscheidet nicht nur über Bauvoranfragen oder Bauanträge nach § 65 und § 66 der Hessischen Bauordnung (HBO), sondern betreut auch die Mitteilungen für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 und der Genehmigungsfreistellung nach § 64  HBO. Sie erteilt zudem Genehmigungen für isolierte Abweichungen (und Befreiungen) von städtischen Satzungen.

Gefahrenabwehr

Außerdem überwacht die Bauaufsicht auch bauliche Anlagen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sie sorgt so für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und trifft in ihrem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen, um Gefahren von der Allgemeinheit oder der oder dem Einzelnen abzuwehren.

Die Bauaufsicht versteht dies jedoch nicht als reines Ordnungsinstrument. Vielmehr kennt sie die oftmals unterschiedlichen Interessen vonseiten der Bauherrschaft, Nutzerinnen und Nutzer sowie der Anwohnenden und leistet durch diese Überwachung einen Beitrag dafür, dass alle Beteiligten verträglich miteinander auskommen können. Baukontrolle ist also nicht nur die Garantie für Sicherheit, sondern auch Mediation und Vorsorge für einen fairen und gerechten Umgang miteinander.

Untere Denkmalschutzbehörde

Bei der Bauaufsicht Wiesbaden ist auch die Untere Denkmalschutzbehörde angesiedelt. Große Teile der Stadt Wiesbaden, einschließlich der historischen Ortskerne der Vororte, stehen unter Denkmalschutz. Die Untere Denkmalschutzbehörde berät Eigentümerinnen und Eigentümer, Architektinnen und Architekten, Handwerkerinnen und Handwerker sowie andere Interessierte, wenn sie zum Beispiel ein denkmalgeschütztes Gebäude erwerben wollen, an denkmalgeschützten Gebäuden Sanierungs- und/oder andere Baumaßnahmen vornehmen möchten oder einen Neubau in einem denkmalgeschützten Stadtbereich planen. Außerdem informiert sie zu möglichen finanziellen Förderungen, Steuervergünstigungen sowie über das Genehmigungsverfahren. 

Weitere Aufgaben

Weiterhin erteilt die Bauaufsicht Bescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, die sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigungen und genehmigt – sofern erforderlich – Grundstücksteilungen. Sie führt das Baulastenverzeichnis und erteilt Auskünfte aus diesem. Des Weiteren erfüllt sie die zugewiesenen Aufgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Darüber hinaus bietet das Archiv der Bauaufsicht (unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) Einsicht in abgeschlossene Baugenehmigungsvorgänge.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Bauaufsicht Wiesbaden / Foto: Kristina Schäfer