Verfahrensarten und Abläufe Als Liste darstellenAls Raster darstellenVerfahrensarten und AbläufeÜberblick VerfahrenNicht jeder Antrag, der bei der Bauaufsicht eingeht, ist ein Bauantrag. Und nicht für jede Baumaßnahme ist ein solcher erforderlich. Hier finden Sie eine Übersicht zu den gängigsten Vorhabensarten.MehrVerfahrensarten und AbläufeBauvoranfrageMit einer Bauvoranfrage lassen sich mit der Vorlage reduzierter Bauvorlagen bestimmte Fragen des öffentlichen Baurechts bei Bauvorhaben grundsätzlich vorab und rechtsverbindlich klären.MehrVerfahrensarten und AbläufeBaugenehmigungsfreie VorhabenFür kleinere, bauaufsichtlich unbedenkliche Bauvorhaben, benötigen Sie häufig keine Baugenehmigung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie diese ausführen dürfen, ohne die Vorschriften zu beachten.MehrVerfahrensarten und AbläufeGenehmigungsfreistellungBauvorhaben, die keine Sonderbauten sind, können ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn sie uneingeschränkt dem Bebauungsplan, der HBO und den örtlichen Bauvorschriften entsprechen.MehrVerfahrensarten und AbläufeVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO)Alle Bauvorhaben, die als Standardbauten genehmigungspflichtig sind, können im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (HBO § 65) geprüft werden. Das Verfahren gilt nicht für Sonderbauten.MehrHäufig beantragte VorhabenWerbeanlagenHier finden Sie die Checkliste, auf der alle (wesentlichen) Bauvorlagen/unterlagen aufgeführt sind, die bei einem entsprechenden Bauantrag eingereicht werden müssen.MehrVerfahrensarten und AbläufeBaugenehmigungsverfahren (Vollverfahren)Das Baugenehmigungsverfahren (Vollverfahren) nach § 66 HBO ist grundsätzlich vorgesehen für Sonderbauten und Abbrüche. Diese Verfahrensart kann aber auch für andere Bauvorhaben gewählt werden.MehrVerfahrensarten und AbläufeSonderbautenSonderbauten werden ausschließlich im Vollverfahren nach § 66 HBO geprüft. Für spezielle Sonderbauten wie Hochhäuser, Schulen oder Krankenhäuser gelten außerdem besondere Vorschriften.MehrVerfahrensarten und AbläufeAbweichungen, Ausnahmen und BefreiungenAbweichungen, Ausnahmen & Befreiungen bieten die Möglichkeit, Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zuzulassen, wenn es von den materiellen Anforderungen der Vorschriften abweicht.MehrBauberatungKontakt zur BauberatungBei einem Bauvorhaben lassen sich viele Dinge bereits vor Antragstellung klären. Wir beraten Sie auf Wunsch telefonisch, per Videokonferenz, per E-Mail oder auch direkt im persönlichen Gespräch.Mehr Erläuterungen und Hinweise
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Verfahrensarten und AbläufeVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO)Alle Bauvorhaben, die als Standardbauten genehmigungspflichtig sind, können im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (HBO § 65) geprüft werden. Das Verfahren gilt nicht für Sonderbauten.Mehr
Häufig beantragte VorhabenWerbeanlagenHier finden Sie die Checkliste, auf der alle (wesentlichen) Bauvorlagen/unterlagen aufgeführt sind, die bei einem entsprechenden Bauantrag eingereicht werden müssen.Mehr
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