Errichtung von Werbeanlagen (§65 HBO - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren)
Hier finden Sie eine Übersicht der für einen entsprechenden Bauantrag einzureichende Unterlagen/Bauvorlagen.
Bitte reichen Sie diese Unterlagen entsprechend dem Bauvorlagenerlass in der aufgeführten Reihenfolge und in dreifacher Ausfertigung (nach Ausfertigungen sortiert) bei der Bauaufsicht Wiesbaden ein. Evtl. weitere benötigte Ausfertigungen sind mit uns abzustimmen.
Anträge, bei denen die blau markierten Unterlagen fehlen, weisen wir grundsätzlich als unvollständig zurück, da diese weder formal bearbeitet noch bauplanungsrechtlich geprüft werden können. Fehlt die Unterschrift der Bauherrschaft oder der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfasser,
weisen wir den Antrag ebenfalls sofort zurück.