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Die Hessische Bauordnung legt im Wesentlichen Anforderungen an Wohngebäude und Gebäude fest, von denen keine größeren Gefahren ausgehen bzw. durch deren Nutzung oder Betrieb zu erwarten sind, die sogenannten Standardbauten. Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung, sogenannte Sonderbauten, verlassen diesen üblichen Rahmen. An Sonderbauten können daher im Einzelfall im Hinblick auf die Erreichung der Schutzziele besondere Anforderungen gestellt oder Erleichterungen gestattet werden.
Für bestimmte Sonderbauten sind zusätzlich zur HBO spezielle Anforderungen in Sonderbauvorschriften und in Handlungsempfehlungen geregelt. Dies gilt beispielsweise für Altenpflegeeinrichtungen, Beherbergungsstätten, Hochhäuser, Kita- und Schulbauten oder Verkaufsstätten. Diese Sonderbauvorschriften sind üblicherweise Teil der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) oder haben den Rechtscharakter einer Rechtsverordnung (Garagenverordnung).
Anders als bei allen anderen Bauvorhaben werden der Brandschutz und die Standsicherheit von der Bauaufsicht selbst oder von ihr beauftragten hoheitlich Beliehenen (zum Beispiel Prüfingenieure) geprüft.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und jeweiligen Antworten zum Thema Sonderbauten.
Was sind Sonderbauten?
Was wird geprüft?
Weitere Genehmigungen
Anforderungen Bauvorlageberechtigung
Checkliste einzureichende Unterlagen
Dauer Antragsbearbeitung
Geltungsdauer der Baugenehmigung
Nachweise bei der Bauausführung
Unser Beratungsangebot
Wir bieten Ihnen ein umfassendes und vielfältiges Beratungsangebot und beraten Sie auf Wunsch gerne per Videokonferenz, E-Mail oder auch direkt im persönlichen Gespräch. Die Beratungen zu Bauvorhaben und die Bearbeitung von Bauvorhaben finden nach regionaler Zuständigkeit statt.