Baugenehmigungsfreie Vorhaben

Bei sogenannten baugenehmigungsfreien Bauvorhaben ist die Bauherrschaft selbst dafür verantwortlich, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Auf dieser Seite

  1. Was sind baugenehmigungsfreie Vorhaben?
  2. Welche Vorbehalte gibt es?
  3. Welche weiteren Genehmigungen werden benötigt?
  4. Welche Bauvorlagen müssen vorgelegt werden?
  5. Wann kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden?

Überblick genehmigungsfreie Bauvorhaben

Genehmigungsfreie Bauvorhaben sind Vorhaben, für die keine Baugenehmigung benötigt wird; Sie ergeben sich aus dem § 63 HBO und der dazugehörigen Anlage. Diese betrifft die Errichtung, Aufstellung oder Anbringung von baulichen und anderen Anlagen und Einrichtungen, Nutzungsänderungen und Abbruch, die in der Anlage zur HBO im Einzelnen aufgeführt sind, einschließlich der erforderlichen Voraussetzungen.

Baugenehmigungsfreie Vorhaben, die jedoch Teil eines baugenehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens sind, sind im Baugenehmigungsverfahren mit zu prüfen und demnach genehmigungspflichtig. Ein Vorhaben kann daher nicht in einen genehmigungspflichtigen und einen genehmigungsfreien Teil aufgespalten werden.

Die Baugenehmigungsfreiheit endbindet jedoch die Bauherrschaft nicht von der Verpflichtung, die Anforderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (§ 62 (2) HBO) sowie einer Überprüfung durch qualifizierte Fachleute oder Sachverständige. Wer genehmigungsfrei baut, ist vielmehr selbst dafür verantwortlich, dass alle für das Bauvorhaben geltenden Vorschriften, wie beispielsweise die gesetzlichen Abstandsflächen, die anerkannten Regeln der Technik und so weiter eingehalten werden.

Hinweis: weitere notwendige Genehmigungen

Tangieren baugenehmigungsfreien Vorhaben andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie zum Beispiel Naturschutz, Denkmalschutz, muss die Bauherrschaft in eigner Verantwortung die notwendigen Genehmigungen bei der zuständigen Fachbehörde einholen. Daher können auch genehmigungsfreie Vorhaben letztendlich unzulässig sein.

Sofern von örtlichen Bauvorschriften oder planungsrechtlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans abgewichen werden soll, bedarf es einer isolierten Abweichungsentscheidung der Bauaufsicht.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und jeweiligen Antworten zur baugenehmigungsfreien Vorhaben.

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Wir bieten Ihnen ein umfassendes und vielfältiges Beratungsangebot und beraten Sie auf Wunsch gerne per Videokonferenz, E-Mail oder auch direkt im persönlichen Gespräch. Die Beratungen zu Bauvorhaben und die Bearbeitung von Bauvorhaben finden nach regionaler Zuständigkeit statt.

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