Baugenehmigungsverfahren

Das Vollverfahren wird für Sonderbauten und Abbrüche sowie auf Wunsch der Antragstellenden durchgeführt. Es findet sowohl eine bauplanungsrechtliche als auch umfangreiche bauordnungsrechtliche Prüfung des Antrags beziehungsweise des Bauvorhabens statt.

Auf dieser Seite

  1. Welche Bauvorhaben werden geprüft?
  2. Was wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft?
  3. Welche weiteren Genehmigungen werden benötigt?
  4. Anforderungen an die Bauvorlageberechtigung
  5. Checkliste einzureichende Bauvorlagen
  6. Bearbeitungsdauer
  7. Wie lange ist die Baugenehmigung gültig?
  8. Einzureichende Nachweise?

Das Vollverfahren zielt auf eine umfassende öffentlich-rechtliche Prüfung ab und ist vor allem den Sonderbauten und den ihnen zugehörigen Nebenanlagen vorbehalten, sowie dem Abbruch und der Beseitigung ausgewählter baulicher Anlagen.

Darüber hinaus können Bauantragstellende dieses Verfahren wählen, deren Bauvorhaben eigentlich in der Genehmigungsfreistellung oder als vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zu prüfen wären, die aber die Sicherheit einer umfassenden Prüfung wünschen. Dabei werden jedoch auch die entsprechend höheren Gebühren für das Vollverfahren berechnet.

Im Gegensatz zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird neben der bauplanungsrechtlichen Prüfung auch eine umfangreiche bauordnungsrechtliche Prüfung durchgeführt.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und jeweiligen Antworten zum Baugenehmigungsverfahren.

Unser Beratungsangebot

Wir bieten Ihnen ein umfassendes und vielfältiges Beratungsangebot und beraten Sie auf Wunsch gerne per Videokonferenz, E-Mail oder auch direkt im persönlichen Gespräch. Die Beratungen zu Bauvorhaben und die Bearbeitung von Bauvorhaben finden nach regionaler Zuständigkeit statt.

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Bierstadt, Mitte, Nordost, Rheingauviertel/Hollerborn, Sonnenberg, Südost und Westend.

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Auringen, Breckenheim, Delkenheim, Erbenheim, Heßloch, Igstadt, Kastel, Kloppenheim, Kostheim, Medenbach, Naurod, Nordenstadt und Rambach.

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