Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht befasst sich mit den Möglichkeiten der Nutzung von Grundstücken. Es regelt, wo und was gebaut werden darf. Einzelne Bauvorhaben werden dabei in einem größeren städtebaulichen Zusammenhang gesehen.

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  1. Flächennutzungsplan
  2. Bebauungsplan
  3. Vorhaben nach §34 und §35 Baugesetzbuch
  4. Baunutzungsverordnung
  5. Satzungen
  6. Das Bauordnungsrecht

Das Bauplanungsrecht im öffentlichen Baurecht

Das Bauplanungsrecht befasst sich mit den Möglichkeiten der Nutzung von Grundstücken. Es regelt, wo und was gebaut werden darf. Einzelne Bauvorhaben werden dabei in einem größeren städtebaulichen Zusammenhang gesehen. 
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, die so die städtebauliche Entwicklung lenken kann. Die Gemeinden sind somit ermächtigt, in ihrem Gebiet die Bebauung rechtsverbindlich zu bestimmen, in dem sie Bebauungspläne aufstellen.
Die gesetzlichen Vorschriften für ein bauliches Vorhaben ergeben sich somit aus den jeweiligen Bebauungsplänen. 

Die Bauleitplanung dient dazu, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern und die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. 

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  • Bauaufsicht Wiesbaden | Foto: Bauaufsicht