Beschlussempfehlungen
Der Kulturbeirat hat das Recht, Empfehlungen für Beschlüsse über eine neutrale Person in den Geschäftsgang der Stadtverordneten zu geben. Hiermit hat er mittelbaren Einfluss auf die Kulturpolitik und kann Themen politisch prominent machen. Die Entscheidung über diese Antragsentwürfe des Beirats ist den gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.