Angemessene Vergütung in die Förderrichtlinien

Beschlussempfehlung für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften am 16. Mai 2024

Der Kulturbeirat hat die verschiedenen Vorgehensweisen zu Honoraruntergrenzen in unterschiedlichen Städten beraten und kommt zu folgender Einschätzung:

 

Ein reiner Hinweis auf die bestehenden Empfehlungen zu Mindesthonoraren ist zu unverbindlich. Andererseits ist eine harte Verpflichtung zur Anwendung der Mindesthonorare zu weitgehend. Diese würde den jeweiligen Situationen der Einrichtungen / Projekte nicht gerecht werden.

 

Die Anwendung von Honoraruntergrenzen für Künstler:innen muss mit einer angepassten Förderung der Veranstaltungshäuser / Projekte bzw. einer Ausweitung der Förderetats einhergehen, da bei einer gleichbleibender Höhe der Fördermittel voraussichtlich weniger Projekte gefördert werden könnten. In der Konsequenz würde dies zur Reduzierung des Angebotsspektrums bzw. der Anzahl an Projekten und Kultureinrichtungen führen.

 

Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen wird daher vorgeschlagen, die Honoraruntergrenzen als eine nachdrückliche Empfehlung in die Förderrichtlinien aufzunehmen. Die Anwendung der Honoraruntergrenzen sollte sich nur auf professionelle Künstler:innen beziehen und einen prozentualen Mindestanteil der städtischen Förderung, z.B. 35%, voraussetzen.

Der Kulturbeirat empfiehlt dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. folgende Formulierung in die Förderrichtlinien der Stadt Wiesbaden aufzunehmen:

    Die Honorare der Künstler:innen sollen nach Möglichkeit in angemessener Höhe, unter Berücksichtigung fachspezifisch empfohlener Honoraruntergrenzen, veranschlagt werden. Als Richtlinien sollen dabei die Empfehlungen von einschlägigen Fachverbänden (bspw. Berufsverband Bildender Künstler, Bundesverband Freie Darstellende Künste, Deutscher Musikrat, Verband deutscher Schriftsteller:innen) herangezogen werden. Dies betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil der Landeshauptstadt Wiesbaden 35 Prozent übersteigt.

  2. ein Pilotprojekt vorzusehen, in dem bei Eigenveranstaltungen im Bereich Literatur sowie bei maßgeblich geförderten Lesungen die entsprechenden Honorarempfehlungen nach Möglichkeit angewendet werden bzw. deren Anwendung nachdrücklich empfohlen wird.

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