Auf Anregung des Kulturbeirats wurde nach entsprechendem Beschluss des Ausschusses für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften vom 9.3.2023 eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Kulturamts gegründet mit dem Auftrag, einen Maßstab für die angemessene Honorierung von Künstlerinnen und Künstlern zu erarbeiten und niedergeschrieben festzuhalten. Diese Arbeitsgruppe, zu der für das Kulturamt Sebastian Schäfer und Jörg-Uwe Funk sowie die Kulturbeiratsmitglieder Titus Grab (Bildende Kunst), Andreas Henning (Hessisches Landesmuseum für Kunst und Natur), Susanne Müller (Darstellende Kunst), Alexander Pfeiffer (Literatur) und Britta Roscher (Musik) gehörten, hat sich zwischen Mai und Juli 2023 mehrfach getroffen und eine nach Sparten differenzierte Matrix mit Honoraruntergrenzen erstellt, die den Empfehlungen der jeweiligen Berufsverbände und Interessenvertretungen folgen. Diese wird in der Kulturbeiratssitzung am 5.9.2023 öffentlich präsentiert.
Die Arbeitsgruppe sollte in neuer, erweiterter Zusammensetzung weiterarbeiten, um im nächsten Schritt zu erörtern, ob und wie sich die städtische Kulturförderung zukünftig an diesen Honoraruntergrenzen orientieren kann. Hierbei sind die insbesondere die Sichtweisen von Künstler:innen und Veranstalter:innen zu berücksichtigen.
Der Kulturbeirat empfiehlt dem Ausschuss Schule, Kultur und Städtepartnerschaften, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten,
- Die von der „AG Angemessene Vergütung Kultur“ erarbeitete Matrix mit empfohlenen Honoraruntergrenzen über das Kulturamt als Handreichung für Veranstalter:innen und Zuschussempfänger:innen zugänglich zu machen.
- Mittels einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Kulturamts zu erörtern, ob und inwiefern Honoraruntergrenzen für Künstler:innen zukünftig Bestandteil der Richtlinien für städtische Kulturförderung sein können.
- einen Vorschlag für die Durchführung eines Pilotprojekts zu machen.