Kultur im Werbenutzungsvertrag der Landeshauptstadt Wiesbaden ab 2026

für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften am 07. Dezember 2023

Kultur im Gestattungsvertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt Wiesbaden ab 2026

Die Stadt Wiesbaden hat sich im Kulturentwicklungsplan dem Vorhaben angenommen, die Sichtbarkeit von Kultur durch Förderung und Unterstützung diverser Werbemöglichkeiten im öffentlichen Raum zu erhöhen.

Der Kulturbeirat möchte im Rahmen der Neuverhandlung des Werbenutzungsvertrages daher die Stadt Wiesbaden darum bitten, die Bedürfnisse der Wiesbadener Kulturschaffenden nach rabattierten Werbemöglichkeiten im öffentlichen Raum auch weiterhin zu berücksichtigen.

Der Kulturbeirat empfiehlt dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften, daher folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat wird gebeten bei der Neuverhandlung des Werbenutzungsvertrages folgende Randbedingungen für Kulturschaffende besonders zu berücksichtigen:

 

  1. Das Kontingent für 75%-Rabattierung bei Allgemeinstellen und Moskitonetzen für Kulturwerbung soll beibehalten werden.
  2. Die 75%-Rabattierung soll für alle Werbeflächen gelten, die der Werbenutzungsvertrag einschließt. Auch und insbesondere gilt das für aktuelle und zukünftige digitale Werbeflächen.
  3. Aus Gründen der ökologischen Nachhaltigkeit und der Möglichkeit schnell reagieren zu können möge der Vertragspartner der Stadt darum gebeten werden, mit der Ausbringung der Printmedien ein lokales oder zumindest regional ansässiges Unternehmen zu beauftragen.
  4. Die bereits beschlossenen Maßnahmen für die Zukunft der Kulturwerbung in der Stadt sowie Maßnahmen im Kulturentwicklungsplan sollen bei der Vertragsgestaltung mitgedacht werden. Das betrifft vor allem die Infopoints, die Dachmarke Kultur und die digitalen Werbeflächen für Kultur.
  5. Auch mit dem neuen Vertrag sollen Kulturschaffende weiterhin die Möglichkeit bekommen, kostenfrei bis zu 100 Plakate mittels Siegelmarken im öffentlichen Raum platzieren zu können.
  6. Der Fördertopf des Kulturamtes soll erhalten bleiben, sodass eine Förderung auch über die Rabattierung der Kulturwerbung um 75% hinaus weiterhin möglich bleibt.

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