Seit November 2022 betreibt die Stadt Wiesbaden die SocialMedia-Kanäle (Facebook, instagram) „Wiesbaden.Deine Kultur“. Hier wird Kulturangebot der städtischen Kultureinrichtungen und von Kooperationsprojekten zwischen städtischen Einrichtungen und freien Trägern beworben. Veranstaltungen und allgemeine Werbung von reinen Empfängern der städtischen Kulturförderung oder andere freie Kulturprojekte in Wiesbaden dürfen von der Betreiberin der Seiten (Kulturamt Wiesbaden) nicht gepostet, repostet oder geliked werden. Als Grund wird die Social Media Richtlinie der Stadt genannt.
Der Kulturbeirat Wiesbaden sieht die unbedingte Notwendigkeit Wiesbadens Kulturlandschaft auch in der städtisch betriebenen Öffentlichkeitsarbeit zusammenzudenken und alle die das Kulturangebot der Stadt bereichern, als Teil von Wiesbadens Kultur zu kommunizieren. Der neue Kulturkanal der Stadt erweckt dabei den missverständlichen Eindruck, dass hier die gesamte Kultur der Stadt beworben wird und schließt andere (städtisch geförderte) Akteure auf problematische Weise aus.
Die Stadt Wiesbaden hat in ihrem Kulturentwicklungsplan zudem deutlich Planungen abgesteckt, die digitale Entwicklung von Kultureinrichtungen vorantreiben zu wollen. Gerade für deren Marketing und bei der Öffentlichkeitsarbeit werden digitalen Strategien große Bedeutung zugeschrieben.
Der Kulturbeirat empfiehlt dem Ausschuss Schule, Kultur und Städtepartnerschaften, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten,
die Einrichtung städtischer oder städtisch beauftragter Kulturkanäle für das gesamte Spektrum der Wiesbadener Kultur zu prüfen. Dabei sollen folgende Fragestellungen besonders in den Blick genommen werden:
1. Wie kann die Stadt Wiesbaden über ihr Fachamt ihre Kulturlandschaft über gängige Socialmedia-Plattformen repräsentieren, ohne auf städtische Institutionen begrenzt zu sein?
2. Dabei stehen insbesondere die Plattformen YouTube, Facebook, Instagram, u.a. und deren Nutzbarkeit im Fokus.
3. Welche Lösungsansätze, wie z.B. eine externe Vergabe, etc. wären denkbar, um rechtssicher zu agieren?