angemessene Honorierung von Künstlerinnen und Künstlern

für den Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften am 09.03.23

Kultur ist Arbeit. Von Arbeit soll man leben können. Selbstständige Kulturarbeit wird an vielen Stellen auch durch öffentliche Gelder in Form von Honoraren, Stipendien und anderen Fördermaßnahmen finanziert. Die jeweilige Vergütung muss zu einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit und der Absicherung in sozialen Sicherungssystemen beitragen. Sie muss der geleisteten Arbeit sowie den geltenden Maßstäben für angemessene Honorare entsprechen.

Im vom Land Hessen kommunizierten „Masterplan Kultur“ ist die Etablierung einer angemessenen Vergütung als Vorhaben bereits festgehalten: „Die relevanten Kulturförderrichtlinien des Ministeriums im Dialog mit den Kulturverbänden so überarbeiten, dass Honoraruntergrenzen Berücksichtigung finden.“

 

Der „Kulturentwicklungsplan Wiesbaden“ sieht als Maßnahme für eine nachhaltige Kulturentwicklung in Wiesbaden im Handlungsfeld 6.4 (Systematik und Verfahren der Kulturförderung weiterentwickeln) unter anderem die Erarbeitung von „Richtlinien für die städtische Kulturförderung“ vor. 

Zu diesen Richtlinien muss gehören, dass bei der Gewährung städtischer Kulturförderung und überall dort, wo die Stadt oder städtische Institutionen als Veranstalterin auftreten, die Auszahlung von Künstler:innenhonoraren in angemessener Höhe verpflichtend ist. 

Für die Erarbeitung eines geeigneten Maßstabs schlägt der Kulturbeirat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Kulturamts vor.

Der Kulturbeirat empfiehlt dem Ausschuss Schule, Kultur und Städtepartnerschaften, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat wird gebeten,

Einen Maßstab für eine angemessene Honorierung von Künstlerinnen und Künstlern mittels einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Kulturamts zu erarbeiten und niedergeschrieben festzuhalten (z.B. in tabellarischer Form, differenziert nach Sparten). Hierfür sind die Empfehlungen der jeweiligen Berufsverbände und Interessenvertretungen zu berücksichtigen (u.a. BBK – Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, DTKV – Deutscher Tonkünstlerverband, BFDK – Bundesverband Freie Darstellende Künste VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller, und weitere).

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