Der Kulturbeirat hat im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 festgestellt: „Die bestehende kulturpolitische Förder- und Verteilungssystematik ist ursächlich für die aktuelle Problemlage“ (siehe Beschluss Nr. 0022 vom 10.10.2024; Appell an die Stadtverordneten der Landeshauptstadt Wiesbaden zu den Haushaltsplanberatungen 2024/2025) und eine Debatte zur Vergabe der Zuschussmittel des Kulturhaushalts vorgeschlagen.
Um eine solche Debatte zu führen, ist eine umfassende Analyse der jetzigen Mittelverteilung unerlässlich. Die Analyse soll die Darstellung des Kulturhaushalts übernehmen, die vom Kulturamt in der Sitzung des Kulturbeirats am 7. Mai 2024 vorgestellt wurde (Kategorien bzw. „Tortenstücke“). In einem ersten Schritt sollen absolute Kennzahlen als Bezugspunkte erhoben werden, aus welchen relative Kennzahlen errechnet werden können. Somit wäre ein Vergleich der Kategorien über die Jahre hinweg möglich.
Der Kulturbeirat empfiehlt dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Magistrat wird gebeten, die im Kulturbeirat vorgestellte Darstellung der Verteilung des Kulturhaushalts für die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019, 2022 und 2023 zu erstellen und in kommenden Jahren fortzuführen.
- Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zur Darstellung eine Datenerhebung für die dem Kulturhaushalt assoziierten Einrichtungen vorzunehmen.
- Es sollen absolute Kennzahlen erhoben werden, die die Errechnung relativer Kennzahlen ermöglichen.
Absolute Kennzahlen können sein:
- Gesamthaushalt LHW,
- Kulturhaushalt gesamt,
- Steigerung Preisindex des Jahres.Je Kategorie:
- Umsatzerlöse der Kategorie,
- Einnahmen aus Zuschüssen,
- Gesamteinnahmen,
- Personalkosten,
- Anzahl Mitarbeitende,
- Anzahl Veranstaltungen,
- Anzahl Besucher*innen.Relative Kennzahlen können sein:
- Eigenfinanzierungsquote,
- Durchschnittseinkommen Mitarbeitende,
- Zuschuss je Veranstaltung,
- Zuschuss pro Besuch.
- Return on Zuschuss-Euro. -
Die Datenerhebung soll zunächst entworfen und in den relevanten Gremien (Kulturbeirat und Kulturausschuss) besprochen werden, bevor sie durchgeführt wird.
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Besteht Einigkeit in den Gremien zu Form und Inhalt, sollen Darstellung des Kulturhaushalts und Datenerhebung in eine stetige Kulturberichterstattung überführt werden.
- Es sollen absolute Kennzahlen erhoben werden, die die Errechnung relativer Kennzahlen ermöglichen.
- ein externes Büro mit der Erhebung der Zahlen zu beauftragen, wenn der hier skizzierte Prozess nicht durch das Kulturamt durchgeführt werden kann.
- ein externes Büro mit der Formulierung von Umfang, Art und Form der Kulturberichterstattung zu beauftragen. Hier empfiehlt sich die Fortführung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Büro, welches bereits den KEP erstellt hat.