Die Bauakten beinhalten unter anderem die Baugenehmigung mit den dazugehörigen Bauvorlagen und Baubeschreibungen, Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Freiflächengestaltungspläne), statische Nachweise, sofern sie vorgelegt wurden, sowie Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
Bei berechtigtem Interesse wird Ihnen die digitale Bauakte per NextCloud-Link zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen kann auch vor Ort Einsicht in die digitale Bauakte genommen werden.
Aus Datenschutzgründen dürfen Bauakten nur von Eigentümerinnen oder Eigentürmern oder von ihnen bevollmächtigten Personen eingesehen werden. Dies ist in geeigneter Form nachzuweisen.
Hinweis
Unterlagen zu Gebäuden, die vor 1945 erbaut wurden, sind zum Großteil im Krieg zerstört worden, sodass hier nur bedingt Unterlagen vorhanden sind. Historische Unterlagen, die eventuell als Ersatz für die gewünschten Informationen herangezogen werden können, liegen gegebenenfalls dem (Öffnet in einem neuen Tab)Stadtarchiv Wiesbaden vor.
Die Einsicht in Akten laufender Verfahren wie Baugenehmigungsverfahren oder Widersprüche ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich.