Leistungen zum Lebensunterhalt - Bürgergeld

Antrag Bürgergeld (SGB II) - Kommunales Jobcenter / Landeshauptstadt Wiesbaden
Antrag Bürgergeld (SGB II) - Kommunales Jobcenter / Landeshauptstadt Wiesbaden

Unsere Aufgabe und unser Ziel als Kommunales Jobcenter für Arbeitsuchende ist es, den Menschen, die auf finanzielle Hilfe von uns angewiesen sind, ein menschwürdiges Leben zu ermöglichen, die Eigenverantwortung zu stärken und dazu beizutragen, dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden kann.
Wenn Sie aktuell Ihren Lebensunterhalt und gegebenenfalls den für Ihre Familienmitglieder innerhalb eines Haushalts (Bedarfsgemeinschaft) nicht eigenständig finanzieren können, weil Sie und beziehungsweise oder Ihre Angehörigen zu wenig Einkommen oder gar keinen Verdienst haben und auch Ihr Vermögen nicht dazu ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Bürgergeld bei uns zu stellen.

Folgende Anspruchsvoraussetzungen müssen Sie hierfür erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die gesetzliche Altersgrenze noch nicht erreicht
  • Sie sind in der Lage, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein
  • Sie haben ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Wiesbaden
  • Bei Ihnen liegt zusätzlich Hilfebedürftigkeit vor (Sie und gegebenenfalls Ihre Familienmitglieder innerhalb eines Haushaltes verfügen nicht über ausreichendes Einkommen und / oder Vermögen)

Hat sich bei Ihnen etwas verändert?

Im folgenden Video finden Sie wichtige Informationen darüber, welche Veränderungen Sie dem Kommunalen Jobcenter mitteilen müssen. Nutzen Sie dazu auch gerne unseren digitalen Briefkasten.

Video zur Veränderungsanzeige
Video zur Veränderungsanzeige / Kommunales Jobcenter / Landeshauptstadt Wiesbaden

Unser Digitaler Briefkasten

Unser Digitaler Briefkasten
Möchten Sie uns Unterlagen einreichen? Hier unser Digitaler Briefkasten (Öffnet in einem neuen Tab)

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Bildnachweise

  • wiesbaden.de / Video: Kommunales Jobcenter
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