Hinweise zum Umgang mit gestiegenen Energiekosten

Die Energiekosten insbesondere für Gas und Strom sind in den vergangenen Wochen bereits gestiegen, zusätzlich ist in den kommenden Monaten mit großen Preissteigerungen zu rechnen. 

Nachfolgend haben wir dazu wichtige Informationen für Sie zusammengefasst. Die Informationen sind gültig für alle Personen, die bereits laufend SGB II-Leistungen erhalten. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um grundsätzliche Informationen handelt. Im konkreten Einzelfall sind Abweichungen möglich. 

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung zwischen Heizkosten und Kosten für Haushaltsstrom. 

Heizkosten

Die monatlich anfallenden Heizkostenabschläge werden in der Bedarfsberechnung im Rahmen der Kosten der Unterkunft und Heizung berücksichtigt. In den meisten Fällen wird mit Gas geheizt, aber auch andere Energieträger (wie z.B. Heizstrom) werden berücksichtigt. Das heißt, gestiegene Abschläge und auch anstehende hohe Nachzahlungen im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnungen werden in der Regel durch das Kommunale Jobcenter übernommen. Hierbei ist es wichtig, dass der Verbrauch trotz der gestiegenen Kosten weiterhin angemessen ist, andernfalls können die Kosten möglicherweise nicht in voller Höhe berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur Angemessenheit erhalten Sie bei Bedarf von Ihrer zuständigen Leistungssachbearbeitung. 

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Abschlagspläne und Rechnungen Ihres Energieversorgers, bzw. Ihres Vermieters immer sofort nach Erhalt bei uns einreichen. So können ein Zahlungsrückstand und damit verbundene Kosten vermieden werden.

Sie beziehen bisher keine Leistungen nach dem SGB II, können durch gestiegene Gasabschläge Ihren Lebensunterhalt aber nicht mehr sicherstellen? Dann prüfen Sie gerne mit diesem SGB II-Überschlagsrechner (Öffnet in einem neuen Tab), ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Im Anschluss können Sie einen Antrag bei uns stellen.

Kosten für Haushaltsstrom

Kosten für Haushaltsstrom sind bereits im Regelbedarf enthalten. Bis zur anstehenden Anpassung der Regelbedarfe durch den Bund sind die vorgesehenen Anteile möglicherweise nicht ausreichend, um damit gestiegene Abschläge zahlen zu können. Sollten bereits Zahlungsrückstände entstanden sein, können Sie für die Übernahme der Rückstände ein Darlehen beantragen. Das Gleiche gilt für Nachforderungen aus Jahresverbrauchsrechnungen wenn Sie diese nicht aus eigenen Mitteln zahlen können. Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer zuständigen Leistungssachbearbeitung in Verbindung, sobald Sie eine Rechnung/Mahnung Ihres Energieversorgers erhalten. 

Einen Antrag auf Darlehensweise Übernahme Ihrer Haushaltsstromrückstände können Sie zusammen mit den notwendigen Nachweisen bei Ihrer zuständigen Leistungssachbearbeitung stellen.  

Weitere Informationen

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an Ihre zuständige Leistungssachbearbeitung wenden. Hier finden Sie die Zuständigkeitsübersicht: Zuständigkeiten | Kommunales Jobcenter.

Allgemeine Tipps zum Energiesparen können Sie dem beigefügten Flyer "PrimaKlima" entnehmen. 

Weiterführende Hinweise zu verschiedenen Angeboten zum Thema Energiesparen finden Sie auf wiesbaden.de (Öffnet in einem neuen Tab) .

Erläuterungen und Hinweise