Wenn Sie beabsichtigen, in eine andere Wohnung zu ziehen, bitten wir Sie, sich mit einem sogenannten Mietangebot (siehe Rubrik Notwendige Unterlagen) an die für Sie zuständige Leistungssachbearbeitung zu wenden. Es erfolgt dann eine Prüfung, ob einer Anmietung der Wohnung zugestimmt werden kann.
Welcher Regionalstandort beziehungsweise welches Team und welche Leistungssachbearbeitung für Sie konkret zuständig ist, können Sie über folgende Rufnummer erfragen: 0611/31-3492.
Ein Prüfkriterium hierbei ist, dass sich die Kosten für die neue Wohnung im angemessenen Rahmen befinden müssen (Die Kriterien zur Angemessenheit finden Sie unter der Rubrik "Angemessenheit").
Nach Eingang Ihres Mietangebots bestätigen wir Ihnen, ob die Wohnung nach unseren Vorgaben angemessen ist. Sollten Sie bereits Leistungen von einem anderen Sozialleistungsträger erhalten, so können Sie diese Bestätigung bei diesem vorlegen und dieser entscheidet dann, ob in ihrem Fall der Umzug notwendig ist und ob diesem zugestimmt werden kann.
Sofern wir (und gegebenenfalls der bisherige Träger) mit der Anmietung einer neuen und angemessenen Wohnung einverstanden sind, können wir die erforderliche Kaution (maximal drei Monatskaltmieten) als Darlehen gem. § 22 (3) SGB II übernehmen. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrem für Sie zuständigen Ansprechpartner bei uns. Zudem können gegebenenfalls die Kosten für ein Umzugsfahrzeug übernommen werden.
Bitte schließen Sie einen Mietvertrag nicht ab, bevor diese Prüfung erfolgt ist, da ansonsten keine Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug übernommen werden können.
Weitere Infos zur Wohnungssuche und der Unterstützung durch die Wiesbadener Wohnungsvermittlung und auch zu Adressen von Wohnbaugesellschaften finden Sie in unserem Merkblatt zu den Kosten der Unterkunft im SGB II.