Wenn Sie beabsichtigen, in eine andere Wohnung zu ziehen, bitten wir Sie, sich mit einem sogenannten Mietangebot (siehe Rubrik Notwendige Unterlagen) an die für Sie zuständigen Ansprechpartner zu wenden. Es erfolgt dann eine Prüfung, ob einer Anmietung der Wohnung zugestimmt werden kann.
Welcher Regionalstandort beziehungsweise welche Arbeitsgruppe für Sie konkret zuständig ist, können Sie über die Zentrale erfragen (Tel. 0611/31-1). Ohne Terminvereinbarung sind Vorsprechen regelmäßig während unserer Öffnungszeiten an den Anmeldungen/Servicepoints der jeweiligen Standorte möglich. Die Öffnungszeiten der jeweiligen Standorte finden Sie hierPDF-Datei148,17 kB.
Ein Prüfkriterium hierbei ist, dass sich die Kosten für die neue Wohnung im angemessenen Rahmen befinden müssen (Die Kriterien zur Angemessenheit finden Sie unter der Rubrik "Angemessenheit").
Nach Eingang Ihres Mietangebots bestätigen wir Ihnen, ob die Wohnung nach unseren Vorgaben angemessen ist. Sollten Sie bereits Leistungen von einem anderen Sozialleistungsträger erhalten, so können Sie diese Bestätigung bei diesem vorlegen und dieser entscheidet dann, ob in ihrem Fall der Umzug notwendig ist und ob diesem zugestimmt werden kann.
Sofern wir (und gegebenenfalls der bisherige Träger) mit der Anmietung einer neuen und angemessenen Wohnung einverstanden sind, können wir die erforderliche Kaution (maximal drei Monatskaltmieten) als Darlehen gem. § 22 (3) SGB II übernehmen. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrem für Sie zuständigen Ansprechpartner bei uns. Zudem können gegebenenfalls die Kosten für ein Umzugsfahrzeug übernommen werden.
Bitte schließen Sie einen Mietvertrag nicht ab, bevor diese Prüfung erfolgt ist, da ansonsten keine Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug übernommen werden können.