Zu den Bedarfen gehören zudem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe für zum Beispiel Schwangerschaft oder Alleinerziehung, einmalige Hilfen für zum Beispiel die Erstausstattung bei Geburten oder für die erste Wohnung. Zudem können auf die Bedürfnisse des Einzelnen bezogene Eingliederungsleistungen (Arbeitsmarktförderung) gewährt werden. Auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe (zum Beispiel Übernahme der Kosten für Klassenfahrten, Beiträge für Vereinsmitgliedschaften, und eine Reihe weiterer Leistungen) können gegebenenfalls bezuschusst werden.
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben. Die Höhe der Regelbedarfe ist abhängig von Ihrem Alter und Familienstand.
Personenkreis | Ab 01. Januar 2024 |
Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 Euro |
Ehegatten, Lebenspartner | 506 Euro |
Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr | 471 Euro |
Kinder vom beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr | 390 Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr | 357 Euro |
Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 25 Jahren, die keiner Beschäftigung nachgehen und im Haushalt der Eltern leben, erhalten zusätzlich, neben dem Regelbedarf, auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.