Dieses Einkommen und Vermögen wird angerechnet

Sie können Leistungen nach dem SGB II erhalten, wenn Sie hilfebedürftig sind. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen grundsätzlich angerechnet und von den Bedarfen wie Regelbedarf und Kosten der Unterkunft abgezogen wird. Vermögen
verringert nach der Karenzzeit den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Erläuterungen und Hinweise