Mit der Bewilligung von laufenden Leistungen nach dem SGB II tritt für erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze nach § 7 a SGB II noch nicht erreicht haben, die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein.
Für den Personenkreis der ukrainischen Geflüchteten gilt zunächst von Juni 2022 bis April 2023 das vereinfachte Wahlrecht. Das bedeutet, Sie können uns gegenüber Ihre gewünschte Krankenkasse im Kurzantrag benennen und wir melden Sie mit Leistungsbewilligung bei dieser Krankenkasse an. Es wird keine gesonderte Mitgliedsbescheinigung der gewählten Krankenkasse benötigt.
Sofern wir keine Angaben zur gewählten Krankenkasse dem Kurzantrag entnehmen können und Sie in Deutschland noch nie krankenversichert waren, haben Sie ab dem 01. Juni 2022 Zeit, innerhalb von 14 Tagen zu einer Krankenkasse Ihrer Wahl zu gehen und Ihre Mitgliedschaft zu erklären. Bitte legen Sie uns die Mitgliedsbescheinigung Ihrer gewählten Krankenkasse bis zum 14. Juni 2022 vor.
Für Antragstellende nach dem 01. Juni 2022 beginnt die 14 tägige Frist ab dem nächsten 01. des Monats, der auf die Ausstellung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise einer Fiktionsbescheinigung folgt, zu laufen. Sollte der 01. des Folgemonats nach Ausstellung eines Aufenthaltstitels bzw. einer Fiktionsbescheinigung bereits verstrichen sein, so haben Sie ab dem Tag der Antragstellung 14 Tage Zeit eine Mitgliedserklärung bei der Krankenkasse Ihrer Wahl abzugeben.
Bitte teilen Sie uns die Krankenkasse Ihrer Wahl zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit.
Sollten Sie innerhalb der 14 tägigen Frist Ihr Wahlrecht bei keiner Krankenkasse ausüben und uns keine gewählte Krankenkasse mitteilen, so sind wir gehalten, das Ersatzwahlrecht anzuwenden und Sie bei einer Krankenkasse unserer Wahl anzumelden.
Waren Sie bereits schon einmal in Deutschland versichert, so nennen Sie uns bitte Ihre letzte Krankenversicherung und sprechen Sie bitte bei dieser vor.
Eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland finden Sie auf dieser Webseite: