Leistungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine (SGB II)

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können Leistungen nach dem SGB II beantragen.

Sie sind aus der Ukraine geflüchtet?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ab dem 01. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Wie das geht, erfahren Sie hier.

 

Weitere Informationen:

Sie fragen sich, was ist SGB II und welche Leistungen beinhaltet das SGB II? Informieren Sie sich gerne hier:

Über die Höhe der Leistungen und zusätzliche finanzielle Hilfen können Sie sich hier informieren:

Sie möchten eine Wohnung anmieten? Alle wichtigen Infos hierzu finden Sie hier:

Wenn Sie zusätzliche finanzielle Unterstützung benötigen und wofür Sie diese erhalten können, lesen Sie hier weiter:

Sollten Sie eine Arbeit aufnehmen oder anderweitiges Einkommen erzielen (zum Beispiel Kindergeld) oder aber Sie verfügen über Vermögen, dann können Sie sich hier weiter informieren:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.de