Liebe Verbündete für Wiesbadens Kultur,
wir laden herzlich ein, der öffentlichen Sitzung des Kulturbeirats am 18. Juni im Rathaus, Saal 22 beizuwohnen. Die Sitzung beginnt um 18 Uhr. Die Tagesordnung finden Sie auf der Seite der 44. Sitzung des Kulturbeirats.
In der vorigen, 43. Sitzung am 7. Mai hat der Kulturbeirat zwei Empfehlungen für die kommunale Kulturpolitik ausgesprochen und über die kommenden Haushaltsberatungen gesprochen. Das Protokoll der Sitzung finden Sie auf der 43. Sitzung des Kulturbeirats.
Kulturhaushalt 2025
Der Haushalt für das kommende Jahr steht, so schilderte es Kulturdezernent Dr. Schmehl in der Sitzung, wieder unter Kürzungsmaßgabe. Zum Stand der Sitzung im Mai musste stadtweit ein Betrag von 12 Millionen konsolidiert werden. Nach jetzigem Stand sollen die institutionellen Zuschüsse auf dem Stand vom Haushaltsjahr 2024 bleiben. Dies gilt jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Steuerschätzungen bzw. Einnahmeprognosen der Stadt sich nicht noch verschlechtern. Eine weitere Konsolidierungsvorgabe kann noch nicht ausgeschlossen werden. Der Kämmererentwurf des städtischen Haushalts soll vor der Sommerpause eingebracht werden. Der Kulturbeirat hat perspektivische Möglichkeiten zum Schutz der freien Szene und der angemessenen Mittelverteilung diskutiert und möchte das Thema in der kommenden Sitzung am 18. Juni wieder aufgreifen.
Nothilfefonds Kultur
Um Vorstände von Kulturvereinen besser zu schützen, empfiehlt der Beirat die Prüfung eines städtischen Nothilfefonds. Im Hinblick auf drohende Kürzungen sollen so im Falle einer Privathaftung von Vorständen Kosten aufgefangen werden. Außerdem sollen bestehende Informationsprogramme der Stadt für die Arbeit in Vereinsvorständen für interessierte Kulturschaffende geöffnet werden.
Angemessene Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern
Auf Vorschlag der Kulturamts-AG "Angemessene Vergütung der Kultur" empfiehlt der Beirat die Aufnahme einer Formulierung zu Honoraruntergrenzen in den Förderrichtlinien der Stadt. Der Kulturbeirat ist sich einig, dass für die angemessene Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern ein stärkeres Bewusstsein geschaffen werden muss. Sollte es in der derzeit angespannten Situation keine deutliche Erhöhung der Kulturförderung geben, sind verpflichtende Honoraruntergrenzen nur mit Einschnitten im Programm der Veranstaltungshäuser umsetzbar. Die Formulierung für die Förderrichtlinien soll deswegen zunächst freiwilligen Charakter haben, um über einen Zeitraum von zwei Jahren die Akzeptanz und Umsetzbarkeit zu testen.
Zu den Themen der vergangenen Sitzung hat der Vorstand des Beirats eine Pressemitteilung veröffentlicht. Wir freuen uns, Sie in der nächsten Sitzung am 18. Juni, die letzte vor der Sommerpause, begrüßen zu dürfen!
Ihre Geschäftsstelle Kulturbeirat
Janne Muth & Gabriele Krätschmer