Walhalla. Zusammen. Bauen.

Beschlussempfehlung an die Stadtverordneten

Im Prozess zum Erhalt des ehemaligen Varieté-Theaters Walhalla hat sich die Stadt­verordnetenversammlung 2019 ausdrücklich für die Wiederbelebung des Walhallas als Kulturort im Herzen Wiesbadens ausgesprochen. Dankenswerter Weise wurde 2020 dem Wunsch des Kulturbeirats entsprochen, das ins Stocken geratene Interessenbekundungs­verfahren auszusetzen, um eine für Wiesbaden passende Lösung zu finden. Diesem Vorgang wurde ein Zeitfenster bis zum Juni 2022 eingeräumt.

 

Der Kulturbeirat hat daraufhin einen Kreativprozess angestoßen. Ziel dieses Prozesses war und ist es, sich Zeit für die Frage nach Chancen zu nehmen und einen Weg für die Hin­führung zu einem außergewöhnlichen und exzellenten Kulturort aufzuzeigen. Die in den beiden Workshops des Kulturbeirats identifizierten Ideen und Handlungsoptionen sollen zu weiteren Empfehlungen als Folge des Moratoriums zum Interessenbekundungsverfahren führen. Aktuell hat der Kulturbeirat erste Erkenntnisse gezogen, die für das erfolgreiche Aufsetzen eines neuen und produktiven Prozesses als nötige Prämissen angesehen werden. 

Für den daraus resultierenden Entwicklungsprozess werden Mittel im kommenden Haushalt der Landeshauptstadt Wiesbaden benötigt. 

Der Kulturbeirat bittet die Stadtverordneten, dies in den Beratungen dementsprechend zu berücksichtigen:

  1. Beginnend im Sommer 2022 soll ein Arbeitsteam installiert werden, das nach einem Jahr berichtet. Die Leitung übernimmt einer/e Projektentwickler/in mit ausgewiesener Ausbildung und Erfahrungen im Kulturmanagement für Kulturbetriebe und deren spezifische Anforderungen an Gebäude. Dieser Prozess soll durch eine vielfältig besetzte Steuerungsgruppe begleitet werden, die den Brückenschlag zwischen späteren Nutzer*innen, Stadtverwaltung, Stadtpolitik und Verantwortlichen im Planungs- und Baubereich gewährleistet.
  2. Die Finanzierung des Entwicklungsprozesses soll mit einer Summe von 250.000 € in der Aufstellung des kommunalen Haushalts für die Jahre 2022/ 23 bedacht werden. 

Erläuterungen und Hinweise