Sichtbarkeit für Kulturschaffende durch Werbemöglichkeiten

In seiner Sitzung am 22.01.2019 hat der Kulturbeirat beschlossen, dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften folgende Beschlussempfehlung zu geben:

Transparente Kulturwerbung

Der Kulturbeirat hat in seiner Sitzung vom 22. Januar 2019 das Thema Sichtbarkeit durch Werbung für Kulturveranstaltungen im öffentlichen Raum verhandelt. Die Beiratsmitglieder haben sich für die Sinnhaftigkeit einer Übersicht über die zahlreichen Werbemöglichkeiten ausgesprochen - als Erhöhung der Transparenz von Unterstützungsmöglichkeiten und als

Serviceleistung für die vielfältigen Kulturanbieter der Stadt.

Es wird empfohlen, der Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften möge folgendes beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. alle bestehenden geförderten und nicht geförderten Werbemöglichkeiten für Kulturschaffende auf öffentlichen Flächen und Orten der Stadt als übersichtliche Handreichung darzustellen und zu veröffentlichen. Die Handreichung sollte enthalten:
  • die genauen Konditionen mit Kosten, Größen, Orten und Fristen für Plakatwerbung im Rahmen des Gestattungsvertrags der LHW mit der Wall AG inklusive aller Allgemeinstellen, möglicher kostenfrei nutzbarer Flächen.
  • alle weiteren Werbemöglichkeiten für Kulturschaffende mit denen städtische Genehmigungsverfahren verbunden sind, wie z.B. Holztafelwerbung, Bannerhängung, Werbemöglichkeiten und Beflaggung an öffentlichen Plätzen, Flyerauslagen in städtischen Einrichtungen – unter Angabe der Orte, Abläufe, Kosten und Ansprechpartner für die Anmeldung dieser.

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