Reglementierung der Werbung im öffentlichen Raum

In seiner Sitzung am 20.08.2019 hat der Kulturbeirat beschlossen, dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften folgende Beschlussempfehlung zu geben:

Bericht zur Reglementierung der Werbung im öffentlichen Raum

Die vom Kulturamt erstellte Liste mit Werbemöglichkeiten für Kulturschaffende ist ein wichtiger Schritt im grundsätzlichen Vorhaben, die Sichtbarkeit der Kultur in Wiesbaden zu erhöhen. In der Analyse dieser jetzigen Situation für die Werbung im öffentlichen Raum sind Artefakte in Richtlinien offenkundig geworden, die in weiten Teilen nicht mehr zeitgemäß oder sogar sachlich nicht nachvollziehbar sind.

Über die Veröffentlichung bereits bestehender Möglichkeiten hinaus hat sich die Arbeitsgruppe des Kulturbeirats für die Steigerung der Sichtbarkeit von Kultur in Wiesbaden vorgenommen, Impulse für neue Ansätze und Methoden für die Wahrnehmung von Kultur in der Stadt zu geben.

Einen Überblick über die Reglementierungen von Werbung im öffentlichen Raum in Wiesbaden zu erhalten, ist dafür unerlässlich und sicherlich auch für andere Interessensgruppen relevant.

Der Kulturbeirat empfiehlt dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften, folgenden Beschluss zu fassen

1.      Der Magistrat möge berichten, welchen verbindlichen Voraussetzungen die Werbung im öffentlichen Raum in Wiesbaden durch Verträge, Satzungen und Beschlüsse unterworfen ist. Dazu gehört insbesondere aber nicht ausschließlich die Darstellung,

 

a.      bis wann der „Gestattungsvertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt Wiesbaden“ zwischen der LHW und der Fa. Wall AG gültig ist.

b.      ob, wann, durch wen und in welcher Form angedacht ist, in Verhandlungen über einen neuen Vertrag zu treten.

c.      Welche Ausnahmen für Werbung im öffentlichen Raum in Wiesbaden vertraglich möglich sind, welche Anwendung finden und welche nicht.

d.      wie sich das Werbeverbot im sogenannten „Historischen Fünfeck“ begründet.

e.      welche Satzungen und Richtlinien für Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung und Anbringung von Plakaten, Bannern und dergleichen im öffentlichen Raum derzeit gültig sind.

f.      welche der berichteten Voraussetzungen prinzipiell per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung oder Verhandlungen änderbar sind.

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