Interessenbekundungsverfahren zur kulturellen Nutzung des Walhallas

In seiner Sitzung am 04.06.2019 hat der Kulturbeirat beschlossen, dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften folgende Beschlussempfehlung zu geben:

Die Nutzungsfrage ins Zentrum stellen - Begründung

Der Kulturbeirat bekräftigt den Wunsch einer kulturellen Nutzung der Walhalla Immobilie und schließt eine andere wirtschaftliche Verwertung (z.B. Verkauf) aus.

Ein fachlich begleitetes Interessenbekundungsverfahren und entsprechendes Ausschreibungsverfahren hat für den Kulturbeirat hohe Dringlichkeit. Für das Walhalla muss zeitnah, in einem transparenten Verfahren ein für die Wiesbadener Innenstadt passender kultureller Zweck gefunden werden, auch um die aktuell günstige Zinslage für öffentlich Bauvorhaben nicht ungenutzt zu lassen.

Der Beirat bedauert zudem nicht frühzeitig in den Prozess eingebunden worden zu sein und die Sitzungsvorlage nicht zur Beratung erhalten zu haben, bevor diese in die Beschlussfassung der StvV geht. Er wünscht sich, im folgenden Prozess besser beteiligt zu werden.

 

Der Kulturbeirat empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen,

a) wie bereits im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Nr. 0054, 14.02.2019) formuliert, jetzt – so zeitnah wie möglich – ein offenes Interessenbekundungsverfahren zur Nutzung der Immobilie einzuleiten, das vom Magistrat (und nicht der städtischen Gesellschaft WVV) koordiniert wird. Das Kulturdezernta und das Kulturamt sind dabei zwingend einzubinden.

b) der Klärung der Nutzungsfrage Vorrang einzuräumen. Es wird als unabdingbar erachtet, dass erst ein Nutzungskonzept vorliegt, bevor belastbare Kostenüberlegungen angestellt bzw. Sanierungsberechnungen angesetzt werden. Dementsprechend sollte kein Beschluss über konkrete Zahlen ergehen (wie in der entsprechenden Vorlage 19-V-01-0017 angedacht).

c) dass ein verbindlicher Zeitplan mit allen beteiligten Akteuren festgelegt wird.


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