Geförderte Aushänge und geförderter Druck

In seiner Sitzung am 20.08.2019 hat der Kulturbeirat beschlossen, dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften folgende Beschlussempfehlung zu geben:

Geförderte Aushänge und geförderter Druck

Im „Gestattungsvertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt Wiesbaden“ der Landeshauptstadt Wiesbaden (kurz: LHW) mit der Fa. Wall AG sind 100.000 „Freiaushänge“ für Kulturwerbung p.a. vorgesehen (gültig seit 1.1.2011).

Diese Freiaushänge sind im Vertrag auf höchstens 25% des Listenpreises für kommerzielle Werbung beschränkt und wurden bis inkl. 2014 auf Kulanz des Vertragspartners kostenfrei angeboten. Das Kulturamt hat die Vergabe der Freiaushänge in dieser Zeit koordiniert.

Seit 2015 werden für die Freiaushänge 25% des Listenpreises aufgerufen, was zur Folge hat, dass sich insbesondere die kleineren Kulturinitiativen Wiesbadens und auch Kulturschaffende ohne Rechtsform diese Aushänge nicht mehr leisten können. Die Druckkosten für Plakate sind ebenfalls eine finanzielle Hürde, die für die wirtschaftlich schwächsten Kulturinitiativen nicht oder nur schwer zu überwinden ist.

Die Arbeitsgruppe des Kulturbeirats zur Steigerung der Sichtbarkeit von Kultur in Wiesbaden sieht die Förderung von Freiaushängen und Druckkosten als unverzichtbar an. Dieser Vorschlag der Arbeitsgruppe ist als erster Schritt bereits für den kommenden Doppelhaushalt 2020/21 relevant.

Der Kulturbeirat empfiehlt dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften, folgenden Beschluss zu fassen

1.      Der Magistrat wird gebeten, ab dem Haushaltsjahr 2020 jeweils eine Förderung Wiesbadener Kulturschaffender

 

a.      für 50.000 Freiaushänge p.a. anzubieten und eine gerechte Vergabe der geförderten Aushänge an Kulturschaffende einzuführen (durch z.B. eine Limitierung der Anzahl oder der Dekaden pro Antragssteller).

b.      für den Druck von Plakaten für 20.000 dieser Freiaushänge anzubieten und diese Förderung ausschließlich Kulturschaffenden ohne institutionelle Förderung durch die Stadt zu ermöglichen.

2.      Der Magistrat wird gebeten,

 

a.      zu prüfen, welche Mittel für die Vollförderung von 50.000 rabattierten Freiaushängen gemäß dem „Gestattungsvertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt Wiesbaden“ der LHW mit der Fa. Wall AG benötigt werden.

b.      zu prüfen, ob zusätzliche und welche Personalressourcen für die Vergabe der Freiaushänge benötigt werden.

c.      ein entsprechendes Budget für die Förderung der Freiaushänge und eventuelle Personalressourcen für den Doppelhaushalt 2020/21 anzumelden.

d.      zu prüfen, welche Mittel für den geförderten Druck von Plakaten für 20.000 Freiaushänge benötigt werden (unter Berücksichtigung von ausschließlich Kulturschaffenden ohne institutionelle Förderung).

e.      ein entsprechendes Budget für die Förderung von Druckkosten für Kulturschaffende ohne institutionelle Förderung durch die LHW für den Doppelhaushalt 2020/21 anzumelden.

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