Heranführung an den Arbeitsmarkt, Spracherwerb und Unterstützung zur Arbeitsaufnahme

Integrationskurse

Integrationskurse sind Sprach- und Orientierungskurse. Hier geht es um Alltägliches wie Arbeit und Beruf, Einkaufen, Fernsehen und Radio oder Kindererziehung. Auch Behördenbesuche, E-Mails oder Briefe schreiben und Bewerbungsgespräche sind Thema. Aber auch das Land selbst lernen Sie hier von allen Seiten kennen: Kultur und Politik, das Zusammenleben in Deutschland sowie die Werte der deutschen Gesellschaft. Spezielle Kursarten werden unter anderem für Frauen, Eltern oder junge Erwachsene bis 27 Jahre angeboten. 

Deutsch für den Beruf

Bei der Arbeit benötigen Sie oft ein anderes Deutsch als im Alltag. Mit Kundinnen und Kunden sprechen Sie anders als mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, mit Ihrer Chefin beziehungsweise Ihrem Chef oder mit der Freundin beziehungsweise Freund. Außerdem gibt es in jedem Beruf eigene Fachbegriffe, die Sie kennen müssen. All das lernen Sie in Deutschkursen für Berufstätige.

Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und beruflichen Orientierung

Um die für den Arbeitsmarkt notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, können Maßnahmen zur "Aktivierung" und "beruflichen Eingliederung" durchgeführt werden, um Ihre individuelle Qualifikation zu verbessern. Gefördert werden können Maßnahmen oder Tätigkeiten, die Ihre Chancen auf Einstellung bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber erhöhen.

Dazu zählen Maßnahmen, die:

  • die Eignung für eine berufliche Tätigkeit oder eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung feststellen
  • die Selbstsuche und Vermittlung unterstützen, insbesondere durch Bewerbungstraining und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche
  • Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen Abschluss einer beruflichen Aus- und Weiterbildung erheblich zu verbessern
  • an eine selbständige Tätigkeit heranführen
  • eine Beschäftigungsaufnahme stabilisieren

Die Förderdauer richtet sich nach den Inhalten der Maßnahme. Bei einer Arbeitgeberin oder Arbeitgeber (betriebliches Praktikum) darf diese zum Beispiel vier Wochen, bei einer beruflichen Qualifizierung acht Wochen nicht übersteigen.

Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung

Sollten Sie beabsichtigen, sich selbständig zu machen, bieten wir mit unserem aktuellen Partner EXINA (siehe unter "Weitere Informationen") eine spezielle Beratung und gegebenenfalls auch Unterstützung bei der Planung und Umsetzung an. Zum Aufbau einer selbständigen Existenz werden durch das Sozialleistungs- und Jobcenter Wiesbaden Unterstützungsmöglichkeiten vom Vorbereitungsseminar bis zur Begleitung der Erstellung zum Beispiel des Finanzplans/Businessplans angeboten.

Sollten Sie bereits eine selbständige Erwerbstätigkeit beginnen, kann Ihnen das Sozialleistungs- und Jobcenter Wiesbaden zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit ein Einstiegsgeld gewähren. 
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Bürgergeld beziehen und, Ihre selbständige Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.

Arbeitsgelegenheiten

Was sind Arbeitsgelegenheiten?

Arbeitsgelegenheiten haben die Zielsetzung, Langzeitarbeitslose durch gemeinnützige Arbeit wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Einstiegsmöglichkeiten aufrechterhalten, um Ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Eine Arbeitsgelegenheit ist eine zumutbare, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Arbeiten, deren Erledigung im öffentlichen Interesse liegen und die ohne die Förderung, nicht in demselben Umfang oder erst später durchgeführt werden könnte.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten das Bürgergeld weiter sowie eine zusätzliche Aufwandsentschädigung pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Diese Entschädigung wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Über den Bürgergeldbezug besteht weiter Versicherungsschutz in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.  

Ziele der Arbeitsgelegenheiten

  • Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsmarkt
  • Förderung der sozialen Integration
  • Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der Fähigkeit zur Teilnahme am Arbeits- und Berufsleben
  • Feststellung von Eignungs- und Interessensschwerpunkten
  • Verringerung der Hilfebedürftigkeit
  • Unterstützung der Solidargemeinschaft 

Erläuterungen und Hinweise