Das Sozialdezernat der Landeshauptstadt Wiesbaden ist für die Versorgung und Betreuung von geflüchteten Menschen die erste Anlaufstelle.
Die große Solidarität mit den Schicksalen der Menschen aus der Ukraine zeigt sich aber auch in zahlreichen Unterstützungsangeboten sowie konkreten Fragestellungen der Wiesbadenerinnen und Wiesbadener.
Allen Hilfesuchenden sowie Bürgerinnen und Bürgern, die Menschen aus der Ukraine mit ihrem Engagement beim Ankommen unterstützen wollen, stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Sozialdezernat der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Verfügung:
- Anfragen, die sich mit aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen befassen, richten Sie bitte an die Ausländerbehörde unter der E-Mail-Adresse ukrainewiesbadende. Weitere Informationen finden Sie im Infobrief der Ausländerbehörde: Ausländerbehörde | Landeshauptstadt Wiesbaden (Öffnet in einem neuen Tab) (in der Rubrik "Informationen")
- Zu Fragen rund um Unterbringung und Wohnraum sowie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts wenden Sie sich bitte an ukraine-hilfewiesbadende. Auch können sich Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, die den Menschen aus der Ukraine beistehen oder Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, gerne an ukraine-hilfewiesbadende wenden.
Leistungen nach SGB II / SGB XII
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Weitere nützliche Links:
- "Ukrainehilfe" der Landeshauptstadt Wiesbaden (Öffnet in einem neuen Tab)
- "Herzlich Willkommen" Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine von der Verbraucherzentrale Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine (Informationen der Familienkasse) (Öffnet in einem neuen Tab)
Auf dieser Seite wird in Videos (in Ukrainisch und in Russisch) erklärt, wie Kindergeld beantragt werden kann.
Das Video ist zu finden unter der Frage "Wie kann ich Kindergeld beantragen?"
Hinweis zur Kontaktaufnahme:
Uns erreichen zahlreiche Anfragen und Hilfsangebote. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten diese schnellstmöglich ab.
Wir bitten um Verständnis, dass um Kontaktaufnahme per E-Mail gebeten wird.
Von Anrufen bitten wir abzusehen. Wir rufen jedoch gerne zurück, wenn Sie uns einen Rückrufwunsch in Ihrer Mail mitteilen.
Die Situation kann sich derzeit laufend verändern, auch aufgrund von Vorgaben des Landes oder Bundes. Wir werden die Informationen auf dieser Seite dementsprechend ständig anpassen und aktualisieren.