Wer gerne den Schutz des individuellen Eigentums nicht aufgeben möchte, aber trotzdem ein solidarisches Miteinander wünscht, für den bietet sich ein Wohnprojekt an, in dem individuelles Eigentum erworben werden kann. Projektgründer realisieren ihr Wohnprojekt von Beginn an selbst und bringen sich schon früh mit eigenen finanziellen Beiträgen ein.
Grundstückskauf
Bei der Vorfinanzierung ist eine gemeinsame Handlungsfähigkeit der Gruppe gegenüber den anderen Akteuren (Architekten, Banken…) eine wichtige Voraussetzung, denn die Gruppe muss selbst ein geeignetes Grundstück finden. Wenn dieses gefunden ist, kann die Gruppe das Grundstück kaufen. Da oft noch nicht alle Gruppenmitglieder zu diesem Zeitpunkt gefunden sind, muss die Kerngruppe diesen Grundstückspreis finanzieren. Zuvor ist genau zu prüfen, ob die Vorstellungen der Gruppe auch baulich umgesetzt werden können (B-Plan, Baurecht, Ausnutzung).
Planungs- und Bauphase
In der Planungs- und Bauphase werden als Gruppe Aufträge an bspw. Architekten oder Handwerker vergeben. Die entstehenden Kosten zahlt jedes Mitglied anteilig entsprechend dem Baufortschritt. Die Höhe der Kosten kommt auf die Größe des jeweiligen Eigentumsanteil an (Eigentumswohnung + Anteil am Gemeinschaftseigentum). Bereits mit genehmigten Plänen und einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann die Teilung im Einzeleigentum erfolgen, sodass jedes Mitglied zum Wohnungseigentümer wird.
Danach funktioniert die Finanzierung ähnlich wie bei individuellen Eigentum. Die Mittel für seinen späteren Eigentumsanteil hat jedes Gruppenmitglied selbst aufzubringen, in der Regel durch ein Darlehn bei einem Kreditinstitut. Es ist möglich, günstige Konditionen zu erhalten, wenn alle Mitglieder sich über die gleiche Bank finanzieren. Darlehnsschuldner ist später nicht die Gruppe sondern jedes einzelne Mitglied für den eigenen Anteil.
Gesamtkosten eines Bauvorhabens
- der Kaufpreis für das Grundstück und gegebenenfalls das Gebäude
- Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer (in Hessen 6% des Kaufpreises), Maklerprovision (ca. 5,95% des Kaufpreises) sowie
- Notar- und Gerichtskosten (1,5 bis 2% des Kaufpreises),
- Bau- oder Modernisierungskosten
- Baunebenkosten (Finanzierungskosten, Honorar für Architekt/innen und Fachingenieure, Genehmigungskosten, ca. 20-25% der Bruttobaukosten)
Vorkaufsrecht und Gemeinschaftsordnung
Prinzipiell kann jedes Gruppenmitglied über sein Eigentum frei verfügen (z.B. bei Verkauf, Vermietung, Vererbung). Um die Gruppe gegenüber Einzelinteressen zu stärken, können eine besonders ausgestaltete Gemeinschaftsordnung sowie das Einräumen von Vorkaufsrechten nützlich sein.