Neues bei der Antragsannahme der Bauaufsicht

Um Ihnen einen noch besseren und schnelleren Service anzubieten, haben wir eine separate Antragsannahme etabliert. Im Fokus stehen die Qualität sowie die Prüfbarkeit der Bauvorlagen.

Die Antragannahme der Bauaufsicht prüft die Qualität der Antragsunterlagen und ihre Qualität zukünftig schneller - und strenger. Davon profitieren vor allem die Kundinnen und Kunden.

Neues Procedere und Veränderungen bei der Antragsannahme

Liebe Kundinnen und Kunden,

um für Sie und Ihre Anliegen einen noch besseren und schnelleren Service anzubieten , haben wir eine separate Antragsannahme etabliert. Insgesamt legen wir künftig einen stärkeren Fokus auf die Qualität und die Prüfbarkeit der Bauvorlagen. Unser Anspruch ist es, Ihnen in der Regel bereits nach 14 Tagen den Eingang Ihres vollständigen Bauantrages zu bestätigen bzw. unsere Nachforderungen zu übersenden. Dadurch verkürzen wir unsere Bearbeitungszeit erheblich, und können Ihnen damit auch Ihre Baugenehmigung schneller erteilen.

Die Kolleginnen und Kollegen der Antragsannahme prüfen nun die eingehenden Unterlagen kurzfristig und vorab auf ihre Vollständigkeit. Konkret bedeutet dies, dass hier insbesondere die Formulare, Handelsregisterauszüge, Vollmachten und Bauvorlageberechtigungen geprüft werden. Ebenso wird bereits hier auf die wesentlichen Bauvorlagen und deren Inhalte geachtet.

Fehlen Angaben auf dem Antragsformular oder werden veraltete Formulare genutzt, werden die Anträge umgehend zurückgewiesen. Anträge, die umfassend unvollständig sind, bei denen also wesentliche Inhalte und/oder Unterlagen fehlen, werden ebenfalls als nicht bearbeitbar zurückgewiesen und direkt an die Bauherrschaft bzw. die Antragstellenden zurückgeschickt.


Hinweis

Besonders wichtig sind beispielsweise auch die vollständigen und korrekten Angaben zur Bauherrschaft inklusive der gegebenenfalls erforderlichen Untervollmachten. Hier müssen bei juristischen Personen die entsprechenden Registerauszüge nachvollziehbar und aktuell beigefügt werden, gleiches gilt für Untervollmachten.

Bitte nutzen Sie immer die entsprechenden Vordrucke des aktuellen Bauvorlagenerlasses für die Bauzustandsanzeigen. Alle aktuellen Bauvorlagen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Alle weiteren Infos zur Antragsannahme

Details zum Antragstitel, Hinweisen zu Stellplätzen und Vorgärten sowie Checklisten finden Sie hier:

Bauberatung und Antragsannahme

Erläuterungen und Hinweise

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