Das Nachbarrecht im Baurecht

Gegenseitige Rücksichtnahme und eine frühzeitige, offene und umfassende Kommunikation helfen dabei, bei Bauvorhaben Konflikte mit der Nachbarschaft zu vermeiden.

Das Nachbarrecht im Baurecht


Bauvorhaben bringen Veränderungen mit sich und in einer Stadt wie Wiesbaden, in der zahlreiche Menschen auf teilweise sehr engem Raum leben und es ein Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Industrie gibt, sind Konflikte durchaus denkbar. Sie können – als Bauherrin oder Bauherr oder als Nachbarin oder Nachbar viel dazu beitragen, diese zu vermeiden! Damit aus dem Wunsch „Auf gute Nachbarschaft“ auch eine gute, dauerhaft stabile aber auch belastbare Nachbarschaft wird oder beim Bauen die gute Nachbarschaft erhalten bleibt, müssen alle Rücksicht üben. Neben gegenseitiger Rücksichtnahme ist hier auch eine frühzeitige, offene und umfassende Kommunikation untereinander sehr wichtig.

Am besten stellen Sie Ihren Nachbarinnen und Nachbarn (auch denen, die nicht per Definition des öffentlichen Baurechts als Nachbarschaft gelten) Ihr Vorhaben vor, entschuldigen sich schon im Vorfeld für eventuelle Unannehmlichkeiten und zeigen sich offen, gegebenenfalls auftretende Beschwerden möglichst schnell und unkompliziert auszuräumen – die Nachbarschaft wird es Ihnen in der Regel mit einem Entgegenkommen danken.

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Für eine ausführliche Beratung nutzen Sie am besten unsere Terminvereinbarung. Termine für eine Beratung per Videokonferenz, Telefon oder persönlich vor Ort im Gebäude der Bauaufsicht im Gustav-Stresemann-Ring 15  können für jeden Werktag der Woche individuell vereinbart werden. 

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