Wer wird gefördert?
Bis zum 31. August 2024 sind Fördergelder für kleine und mittlere Unternehmen in Wiesbaden reserviert, sofern diese nicht mehr als 50 Mitarbeiter haben oder mehr als 5 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen. Anspruch auf die Förderung der ersten Stufe haben auch Privatpersonen, wenn sie sich in nachbarschaftlichen Gruppen zusammenfinden. Ein entsprechender Antrag muss von mindestens fünf Erwachsenen aus drei verschiedenen Haushalten gestellt werden. Ab dem 1. September 2024 können auch Einzelpersonen Fördermittel beantragen, solange bis die Gesamtsumme von 100.000 Euro aufgebraucht ist.
Wie viel Geld gibt es und wann?
Bis zu 800 Euro, maximal 25 Prozent des Kaufpreises eines neuen Lastenrades können erstattet werden. Förderfähig sind sowohl E-Lastenräder mit bis zu 800 Euro als auch solche ohne Elektromotor mit bis zu 400 Euro. Nicht förderfähig sind normale Elektrofahrräder sowie Fahrradanhänger.
Wie kann man sich bewerben?
Interessierte können sich auf eine Warteliste eintragen lassen. Wir informieren Sie, sobald Sie einen Antrag stellen können. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie unten auf der Seite.
Wie wird das Programm finanziert?
Die Finanzmittel werden zu Hälfte von der Landeshauptstadt Wiesbaden und vom Klimaschutz- und Innovationsfonds von ESWE Versorgung getragen. Die Maßnahme ist Teil des Luftreinhalteplans, mit dem ein Dieselfahrverbot für Wiesbaden abgewendet werden konnte.