Wilhelmstraße wird fahrradfreundlicher

Die Wilhelmstraße ist fahrradfreundlicher: Auf der Wilhelmstraße haben Radfahrende seit 2021 die Auswahl zwischen Gehweg und Straße.

Innenstadt: Auf der Wilhelmstraße haben Radfahrende jetzt die Auswahl zwischen Gehweg und Straße.

Die Benutzungspflicht auf dem ostseitigen Geh- und Radweg in der Wilhelmstraße wurde im April des Jahres aufgehoben und in ein Benutzungsrecht umgewandelt. Den Radfahrenden ist es hier nun freigestellt den Gehweg mitzubenutzen oder die Straße. Die Neuerung wurde zusätzlich mit einzelnen Radpiktogrammen auf der Fahrbahn kenntlich gemacht. Dies dient auch der Sensibilisierung und Aufklärung der Autofahrenden bezüglich des neuen Sachverhalts.
 
Das Radbüro wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass der Radweg entlang der Wilhelmstraße grundlegend zu überdenken ist. Unter anderem wird vor dem Museum Ecke Rhein- und Wilhelmstraße eine „potentiell gefährliche Situation“ befürchtet. Grund hierfür ist der direkt vor dem zukünftigen Eingang liegende Radweg und das Konfliktpotential mit den Museumsbesuchern. 
 
Der benutzungspflichtige Radweg im Zweirichtungsverkehr zwischen der Rheinstraße und Am Warmen Damm entsprach, aufgrund der Baumscheiben und der daraus resultierenden Verengung, nicht den aktuellen Richtlinien. Die Benutzungspflicht wiedersprach ebenfalls der für den Radverkehr freigegebenen Busspur, zwischen der Burgstraße und der Friedrichstraße, in südlicher Fahrtrichtung. Erfahrungsgemäß ist ein Mitfließen im Mischverkehr zwischen Taunusstraße und Rheinstraße, auch aufgrund des Gefälles, problemlos mit dem Fahrrad möglich. Durch die Benutzungspflicht in östlicher Lage über die gesamte Wilhelmstraße waren einige Fahrtbeziehungen in westlicher Richtung für den Radverkehr erschwert nutzbar. Auch zu beobachten war, dass der Rad- und Fußverkehr sich ohnehin vermischten. Dies geschah einerseits durch Unwissenheit, andererseits durch nötige Ausweichmanöver oder ist auch dem Fakt geschuldet, dass aufgrund des im nördlichen Bereich einst angeordneten kombinierten Geh- und Radwegs keine einheitliche Beschilderung vorhanden war. Ebenfalls anzumerken ist das Kopfsteinpflaster auf dem Gehweg, das nicht für jeden Fahrradtyp geeignet ist, aber aufgrund von stadtplanerischen und denkmalschutztechnischen Gründen zum Wiesbadener Stadtbild gehört. 
 
Mit der Neuordnung der Verkehrsarten Rad und Fuß, sowie durch den möglich gewordenen Mischverkehr Rad und Autoverkehr, gehen wir von einer erhöhten Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden aus.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • wiesbaden.de / Radbüro