Mittelstreifen auf dem 1. Ring

Der Mittelstreifen auf dem 1. Ring ist seit 2021 durchgängig mit dem Rad befahrbar.

Der Mittelstreifen auf dem 1. Ring ist nun durchgängig mit dem Rad befahrbar.

Zwischen Sedanplatz und Gutenbergplatz ist der Mittelstreifen-Weg auf dem 1. Ring seit 2021 durchgängig mit dem Rad befahrbar. Mit der Einrichtung der Umweltspuren und den Umbauarbeiten an den Knotenpunkten wurde auch die Mittelachse auf rund 1,5 Kilometern für den Radverkehr ertüchtigt.

Die Idee, den Mittelstreifen-Weg auf dem 1. Ring für das Rad nutzbar zu machen, gibt es in Wiesbaden seit Jahrzehnten. Besonders für Kinder, Jugendliche, Familien, ältere Menschen und für all diejenigen, die lieber getrennt vom Busverkehr fahren, bietet der Mittelstreifen-Weg eine Alternative zu den Umweltspuren. 

Bereits im Dezember 2019 wurde mit der Umgestaltung des 1. Rings am Sedanplatz begonnen. Seitdem wurden insgesamt sieben Kreuzungen umgestaltet und mit Furten sowie neuen Ampelanlagen ausgestattet. Hierbei waren die Umbauten an der Ringkirche und an der Schiersteiner Straße diejenigen mit den größten verkehrstechnischen Herausforderungen. Im Zuge der Maßnahme wurden auch die Seitenstraßen des 1. Rings mit neuen Radverbindungen ausgestattet, um einen sicheren Zu- und Abfluss zu gewährleisten. Ab dem Gutenbergplatz kann der Radverkehr entweder über die Umweltspur weiter in Richtung Hauptbahnhof geleitet werden oder sich ins Nebenstraßennetz verteilen, was seit der Teilöffnung der Einbahnstraße in der Oranienstraße möglich ist. 

Die Gesamtmaßnahme kommt auch dem Fußverkehr und insbesondere mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern zugute, da alle Kreuzungen barrierefrei ausgebaut wurden. Sie wurden mit taktilen Leitelementen, akustischen Signalgebern und abgesenkten Bordsteinen ausgestattet. Alle neuen Querungen entlang der Mittelachse bis auf die am Knotenpunkt Schiersteiner Straße sind auch für den Fußverkehr nutzbar. Die Schiersteiner Straße ist lediglich mit dem Rad querbar, da die dortige Furtlänge aufgrund der erforderlichen Räumzeiten keine Nutzung für den Fußverkehr zulässt. 

Der Mittelstreifen-Weg entlang des 1. Rings ist aus verkehrsrechtlicher Sicht ein Gehweg mit Radfreigabe. Radfahrende dürfen diesen Weg unter der Bedingung nutzen, dem Fußverkehr Vorrang zu gewähren und gegebenenfalls die Geschwindigkeit anzupassen oder abzusteigen, wenn es die Platzverhältnisse erfordern. 

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  • wiesbaden.de / Radbüro