Abraham-Lincoln-Straße

Mit der Einrichtung der Radverkehrsanlage im Spätsommer 2023 wurde eine Lücke im Radverkehrsnetz geschlossen und die Erschließung der angrenzenden Straßen und deren Radverkehrsanlagen gewährleistet.

Radspur in der Abraham-Lincoln-Straße.

Im Luftreinhalteplan ist die bereits umgesetzte Busspur in der Abraham-Lincoln-Straße, als Teilmaßnahme der Busschleuse der Berliner Straße zur Busbeschleunigungs-Offensive Innenstadt, festgeschrieben. An die bereits umgesetzte Maßnahme anknüpfend wurde die Radverkehrsanlage im restlichen Straßenzug eingerichtet. Die Maßnahme entspricht damit der Zielsetzung, ein Dieselfahrverbot langfristig zu vermeiden.

Der Lückenschluss verbindet im Wesentlichen die bereits geschaffenen Radverkehrsanlagen der Abraham-Lincoln-Straße mit den verstärkt durch Radverkehr genutzten Wegen entlang der B455 Richtung Erbenheim und Bierstadt. Entsprechend wird hierdurch die Verbindung der östlichen Vororte zur Innenstadt gestärkt. Die Abraham-Lincoln-Straße wird im Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt Wiesbaden 2015 als Alltagsverbindung dargestellt, somit hat diese eine wesentliche Bedeutung für die Alltagsmobilität. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der angrenzenden großen Unternehmen haben die Landeshauptstadt Wiesbaden um Einrichtung einer Radverkehrsanlage in diesem Bereich gebeten.

Von Westen kommend wurde an den bestehenden Schutzstreifen bzw. die bestehende Busspur durch die Einrichtung von Radfahrstreifen angeknüpft. Die vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum entfielen hierfür beidseitig. Im Kreuzungsbereich der B455 wurden aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) eingerichtet und das Kreuzen für den Radverkehr erheblich vereinfacht. Mit Änderung der Benutzungspflicht auf gegenüberliegender Seite in ein Benutzungsrecht, kann der Radfahrer nun über die Verkehrsinsel oder über den Linksabbieger zum städtischen Bauhof auf den angelegten Weg gelangen. Auch wird das Rechtsabbiegen zum Siegfriedring beziehungsweise in Richtung Südfriedhof durch den eingerichteten ARAS vereinfacht. 

Im Kreuzungsbereich Abraham-Lincoln-Straße und Raiffeisenplatz wird nun durch die Schutzstreifen und Sperrflächen sowie die auf den Sperrflächen vorgesehenen Fahrradabstellanlagen das regelwidrige Parken im Kurvenbereich unterbunden. Hierdurch wurden sechs Abstellplätze für Fahrräder geschaffen. Für die Maßnahme entfallen knapp 75 Pkw-Stellplätze im öffentlichen Raum. Die wegfallenden Parkplätze werden durch die vorhandenen Mitarbeiterparkplätze der anliegenden Firmen kompensiert. Zusätzlich werden vier Stellplätze für motorisierte Zweiräder und sechs Stellplätze für Fahrräder eingerichtet. 

Die Radverkehrsanlagen verbessern die Sichtbeziehungen für querende Fußgänger am Fußgängerüberweg auf Höhe des Raiffeisenplatzes, da das Abstellen von großen Kfz, beispielsweise Sprintern, unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg verhindert wird. Alle zuvor beschriebenen Radverkehrsanlagen wurden entsprechend den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)" geplant. 

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  • wiesbaden.de / Foto: Radbüro