Start des Interessenbekundungsverfahren verschieben - Begründung
Der Kulturbeirat begrüßt, dass das Interessenbekundungsverfahren zur Walhalla-Immobilie auf den Weg gebracht wurde. Er sieht allerdings Änderungsbedarf am Vorgehen. Der Kultur- und Veranstaltungssektor ist bzgl. wirtschaftlicher Planbarkeit im besonderen Maße von der COVID-19-Krise beeinträchtigt. Der Kulturbeirat schätzt es daher als zweifelhaft ein, dass eine relevante Anzahl geeigneter Bieterinnen und Bieter sich interessieren kann und wird. Ein Überdenken des in der Vorlage genannten Zeitplans ist zwingend nötig.
Der Kulturbeirat empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen,
1.den Start des Interessenbekundungsverfahrens auf das erste Quartal 2021 zu verschieben.
2. zu prüfen, inwieweit sich das Verfahren in der Ausschreibungsphase nach hinten heraus verlängern lässt, um möglichen Bieterinnen und Bietern noch über einen späteren Verfahrensbeginn hinaus Zeit für die Interessensanmeldung zu gewähren.
3.dem Wunsch des Kulturbeirats nach weiterer Beteiligung in dem Vergabeprozess gerecht zu werden und zu prüfen an welcher Stelle im Prozess die Einbindung einer/ eines dann vom Beirat zu benennenden Vertreterin/ Vertreters möglich ist.
Anmerkung zur Einbindung des Kulturbeirats in die Beratung der Sitzungsvorlage
Ausdrücklich zu kritisieren ist, dass die in der Vorlage aufgeführte Beteiligung des Kulturbeirats versäumt wurde und eine Beratung nur durch nachträglichen Beschluss des betreffenden Ausschusses aufwändig eingeschoben werden konnte. Das Thema ist für Wiesbaden zentral und die umfassende Begleitung des Beirats von hoher Relevanz. Der Beirat wünscht innerhalb des vergaberechtlichen Spielraums weitere Beteiligung am Verfahren.