Das Wahlverfahren für die Kulturbeiratswahl stellt eine große Hürde für die Wahlbeteiligung dar. Bei der ersten Kulturbeiratswahl 2018 haben von etwa 240.000 wahlberechtigten Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger nahezu 5.000 teilgenommen. Das ist für den Start bereits kein schlechtes Ergebnis. Vor allem im Hinblick auf die Eigeninitiative, die für die Beteiligung nötig ist.
Es drängt sich jedoch auf, dass bei einer flächendeckenden Informierung aller Wahlberechtigten, wie bei allen anderen, gesetzlich verankerten Wahlen in Wiesbaden üblich, eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung möglich ist. Im Gedanken an die Demokratiesierung des Vorgangs kann die Verschickung einer Wahlbenachrichtung also nur im Sinne aller sein. Sie ist zumindest dringend in Erwägung zu ziehen.
Der Kulturbeirat empfiehlt dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Magistrat wird gebeten, bei der kommenden Kulturbeiratswahl 2020 eine Wahlbenachrichtigung an alle Wahlberechtigten zu versenden.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die dafür erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan aufzunehmen.